Das Verfahren zur
5. Änderung im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Nord“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
für das Gebiet, das der der Sitzungsvorlage Nr. IX/197 beigefügten
Planzeichnung zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des
Beschlusses. Gemäß § 13a in
Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die
öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Zur Beschleunigung des
Verfahrens wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgesehen. Dieser Beschluss
ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 23. April 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: