Das Verfahren zur
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den Bereich
„Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2
Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das
Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/185 beigefügten Planentwurf zu
entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden
durchgeführt. Dieser Beschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. März 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: