Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Die durch Ratsbeschluss vom 03. April 2014 für den Zeitraum 2014/2015 festgelegten Bedingungen für die Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke gelten für den Zeitraum vom 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 fort.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 

Nachdem die erwarteten Gäste eingetroffen sind, unterbricht Bürgermeister Niehues um 20:10 Uhr die öffentliche Sitzung, wie zu Beginn der Sitzung angekündigt und lässt darüber abstimmen, die Beratung des TOP 4 der nichtöffentlichen Sitzung „Zustimmung zur Umsetzung des Vertragspaketes „Übernahme der Netze im Rahmen der Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze in den acht beteiligten Kommunen des Kreises Coesfeld“, Auftrag zur Finanzierung sowie Ermächtigung zur Ausreichung einer Bürgschaft“  vorzuziehen und danach die öffentliche Sitzung fortzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:                                    einstimmig.

 

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/192.

 

Ausschussmitglied Deitert verweist auf die seit Jahren übliche starre Preisgestaltung, die dazu führe, dass Grundstücke teilweise sehr schnell verkauft würden. Er regt an, über eine differenziertere Preisgestaltung innerhalb eines Baugebietes nachzudenken, und besonders begehrte Grundstücke teurer anzubieten.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil warnt davor das zu tun. Die Grundstückseigentümer würden sich später die „Augen auskratzen“. Der Bürgermeister habe ohnehin das Recht, in bestimmten Fällen die Preise zu senken, wie z.B. im Baugebiet „Darfeld Nordwest“, wo die komplette Grundstückskette am Lärmschutzwall mit einem Preisnachlass veräußert worden sei. Mit der aktuellen Regelung sei man bisher bestens gefahren und er glaube nicht, dass der Vorschlag von Herrn Deitert funktionieren könne.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stimmt dem Allgemeinen Vertreter Gottheil darin zu, die Regelung mit einheitlichen Preisen beizubehalten, da die Käufer sich ja freiwillig für bestimmte Grundstücke entscheiden. Auch wenn das nicht immer ganz gerecht sei, scheine ihm dieses Vorgehen praktikabler zu sein, als die von Herrn Deitert vorgeschlagene Variante.

 

Ausschussmitglied Deitert betont, dass es sich bei seinem Vorschlag um eine Anregung handele, die in anderen Kommunen schon erfolgreich praktiziert werde. Zudem hätte man damit die Möglichkeit, höhere Preise festzusetzen.

 

Bürgermeister Niehues weist darauf hin, dass das sehr aufwendig wäre, da der Rat für jedes Baugrundstück in jedem Baugebiet einen Preis festlegen müsse.

 

Ausschussmitglied Fedder hält diese Regelung nicht für praktikabel, da sie mehr Verwaltungsaufwand erfordere als Erlös zu bringen. Wenn es allerdings eine Möglichkeit gebe, den Vorschlag von Herrn Deitert mit wenig Verwaltungsaufwand zu realisieren, könne er sich vorstellen, dem Vorschlag zu folgen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf betont, dass der heutige Beschlussvorschlag nicht in Frage gestellt werden solle. Die CDU-Fraktion habe bei ihren Vorberatungen über den Vorschlag von Herrn Deitert gesprochen und halte diesen sowohl im Hinblick auf steigende Erschließungskosten als auch im Hinblick auf die Diskussion bezüglich der Kostenübernahme bei vorhabenbezogenen Planungen für eine Möglichkeit für eine „win- win-Situation“ sowohl für die Gemeinde als auch für Käufer. Er bittet darum, den Vorschlag von Herrn Deitert, den dieser auch schriftlich ausgearbeitet und fixiert habe, lediglich als Anregung aufzufassen, über die man in einer der nächsten Sitzungen diskutieren könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber moniert, dass der aktuelle Flächenverbrauch in der Gemeinde Rosendahl schon viel zu hoch sei und dass man eher über die Innenverdichtung nachdenken müsse. Zudem solle der Wohnungsbau in Rosendahl auch sozial orientiert sein.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: