Der in der Anlage II zur Sitzungsvorlage IX/202 enthaltene Entwurf über die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Rosendahl wird mit den vorstehenden Ergänzungen beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   9 Ja Stimmen

                                                                                  1 Enthaltung

 

 

Bürgermeister Niehues lässt weiter darüber abstimmen, die Verwaltung zur Prüfung zu beauftragen, inwieweit eine Teilnahme der Sachkundigen Bürger am Sitzungsdienstprogramm „Mandatos“ möglich sei und ob es rechtliche Grundlagen zur Regelung von Demonstrationen von Bürgern im Rathaus gebe.

 

Abstimmungsergebnis:                                   8 Ja Stimmen

                                                                                  1 Nein Stimme

                                                                                  1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/202. Aus aktuellem Anlass habe er zudem durch die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld prüfen lassen, ob in einer öffentlichen Ratssitzung fotografiert werden dürfe. Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld habe er mit Datum vom 30. April 2015 an die Ratsmitglieder weitergeleitet und dabei auch einen Textvorschlag für eine mögliche zusätzliche Änderung der Geschäftsordnung beigefügt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass die CDU-Fraktion den von Bürgermeister Niehues vorgeschlagenen Text zur Regelung des Fotografierens sowie von Ton- und Videoaufzeichnungen während der Ratssitzungen gerne in die Geschäftsordnung aufnehmen wolle. Zudem bittet er den Bürgermeister zu prüfen, inwieweit Demonstrationen von Bürgern innerhalb des Rathauses zulässig sind und ob man auch hierzu eine Regelung über die Geschäftsordnung treffen könne.

 

Bürgermeister Niehues zitiert den in seiner Email vorgeschlagenen Text der zusätzlich als Abs. 4 in den § 20 eingefügt werden könne:

„Ton- und Videoaufzeichnungen sowie das Fotografieren während er öffentlichen Ratssitzung sind nicht zulässig. Über Ausnahme- und Sonderfälle entscheidet der Rat durch einstimmigen Beschluss.“

Er fragt, ob er darüber abstimmen lassen solle.

 

Fraktionsvorsitzender Branse hegt Zweifel an der Richtigkeit einer Regelung über die Geschäftsordnung sowohl für die Frage des Fotografierens während der öffentlichen Sitzung als auch für die Regelung der Rechte von Sachkundigen Bürgern. Seiner Ansicht nach könne das nur über eine Satzung geregelt werden. Er habe den Eindruck, dass damit dem Rat der „Schwarze Peter“ für eine möglicherweise unliebsame Regelung zugeschoben werde. Er bitte daher um eine Meinungsabfrage zu diesem Thema bei den Ausschussmitgliedern, da ja offenbar nur der Allgemeine Vertreter Gottheil der Meinung sei, dass die seit Jahren geübte Praxis rechtlich bedenklich bzw. unzulässig sei. Er fragt außerdem, inwieweit die Teilnahme der Sachkundigen Bürger am digitalen Sitzungsdienst möglich sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärt, dass es sich hier nicht um seine persönliche Meinung handele sondern um die Meinung von Rechtsfachleuten. Er verweist auf die der Sitzungsvorlage beigefügte ausführliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW. Herr Branse möge bitte akzeptieren, dass nur die Ratsmitglieder tatsächlich berechtigt seien, alle Informationen zu erhalten und die Rechte der Sachkundigen Bürger deutlich eingeschränkt seien. Ab dem 1. Juli 2015 nähmen 22 Ratsmitglieder am digitalen Sitzungsdienst teil. 4 Ratsmitglieder sowie die Sachkundigen Bürger erhielten weiterhin eine Papierversion von Einladungen und Niederschriften. Die Sachkundigen Bürger könnten den öffentlichen Teil der Unterlagen aber auch über den für die Bürger freigeschalteten Rats- und Sitzungsdienst auf der Homepage der Gemeinde Rosendahl einsehen. Für die Teilnahme am Sitzungsdienst „Mandatos“ gebe es aktuell noch keine Lösung, da eine entsprechende Berechtigung hinterlegt werden müsse, die den Sachkundigen Bürgern nur Zugang zu den ihnen zustehenden Informationen gebe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf begrüßt den Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung in Bezug auf die Rechte der Sachkundigen Bürger, auch wenn dies vielleicht zunächst mehr Arbeit erfordere. Zudem hält er, wie schon zu Beginn ausgeführt, eine Regelung in der Geschäftsordnung für das Fotografieren während öffentlicher Sitzungen für erforderlich. Es sei ohnehin schwierig, junge Menschen für die Mitarbeit in der Politik zu begeistern. Wenn diese dann durch das Fotografieren bei ihrem Abstimmungsverhalten unter Druck gesetzt würden, halte sie das möglicherweise davon ab, weiter in der Politik mitzuarbeiten. Er sei der Meinung, dass der Rat das Recht habe, darüber zu entscheiden.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nur allgemeine Regelungen zu finden seien, aber explizit ausgeführt werde, dass genauere Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates zu treffen seien.

 

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Weber, ob denn, wie von Herrn Branse schon vorgetragen, die Geschäftsordnung des Rates das geeignete Instrument für so eine Regelung sei, antwortet Bürgermeister Niehues, dass es dazu eine Stellungnahme sowohl von der Kommunalaufsicht als auch vom Städte- und Gemeindebund NRW gebe. Es sei richtig, eine solche Regelung in der Geschäftsordnung vorzunehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass er persönlich kein Problem damit habe, während einer Sitzung fotografiert zu werden. Insofern könne der Rat doch im Einzelfall entscheiden, ob das Fotografieren erlaubt sei oder nicht.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass dann in jeder Sitzung entschieden werden müsse, ob das Fotografieren erlaubt sei und hält es für einfacher, das Fotografieren grundsätzlich zu untersagen und dann im Einzelfall eine Genehmigung zu erteilen.

Ausschussmitglied Fedder stimmt mit dem Fraktionsvorsitzenden Steindorf überein, dass er so wenig Informationen wie möglich von sich für die Veröffentlichung in den Medien freigeben wolle und hält eine Regelung über die Geschäftsordnung auch für notwendig. Ferner verweist er auf die Anfrage von Herrn Branse bezüglich der Teilnahme der Sachkundigen Bürger am Sitzungsdienstprogramm „Mandatos“. Es müsse doch möglich sein, eine Regelung bezüglich der Berechtigungen zu hinterlegen.

 

Bürgermeister Niehues weist nochmals darauf hin, dass daran gearbeitet werde, aber aktuell noch keine Lösung gefunden sei. Er schlägt daher vor, diese Frage als Prüfauftrag für die Verwaltung zu formulieren.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragt, ob es auch für die Pfarrer und Schulleiter, die als beratende Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses tätig seien, eine gesonderte Regelung geben werde.

 

Bürgermeister Niehues sagt zu, diese Frage bis zur endgültigen Entscheidung in der kommenden Ratssitzung zu prüfen und evtl. eine Ergänzungsvorlage dazu vorzulegen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragt weiter, warum in der geänderten Geschäftsordnung unter § 1 Abs. 2 Satz 2 der Beigeordnete aufgeführt sei und fragt, ob man davor evtl. das Wort „gegebenenfalls“ setzen könne, da man ja aktuell keinen Beigeordneten habe.

 

Bürgermeister Niehues fragt ob es allgemeiner Konsens sei, wenn das Wort „gegebenfalls“ für die Beschlussfassung des Rates vor den Beigeordneten gesetzt werde.

 

Dies wird von allen Ausschussmitgliedern bejaht.

 

Bürgermeister Niehues lässt im Folgenden darüber abstimmen, die Geschäftsordnung unter Einbeziehung der zuvor beratenen Änderungen zu beschließen. Dazu gehöre zum einen die Ergänzung des § 20 um den Absatz 4:

„Ton- und Videoaufzeichnungen sowie das Fotografieren während er öffentlichen Ratssitzung sind nicht zulässig. Über Ausnahme- und Sonderfälle entscheidet der Rat durch einstimmigen Beschluss“

sowie die Ergänzung in § 1 Abs. 2 Satz 2 durch das Wort „gegebenenfalls“  vor dem „Beigeordneten“.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: