Frau Zabach bittet um nochmalige Bestätigung und Aufnahme ins Protokoll, dass für die Grundstücke an der Landskroner Straße im Ortsteil Osterwick die sogenannte Eckgrundstücksregelung nicht greift.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass für die Grundstücke an der Landskroner Straße, die mit einer Grundstücksseite an die Von-Eichendorff-Straße grenzen, die in der KAG-Satzung vorgesehene Eckgrundstücksregelung nicht greift, weil es sich bei diesen beiden Straßen um eine Erschließungsanlage handelt.