Herr Kramer fragt, ob die Eckgrundstücksregelung für die Grundstücke der Von-Eichendorff-Straße gelte, die an der Einmündung zur Straße Wellenort liegen.

 

Bürgermeister Niehues bestätigt, dass für diese Grundstücke die Eckgrundstücksregelung gelten werde, wenn die Straßenbaubeitragssatzung heute wie vorgeschlagen beschlossen werde.