Die durch
Ratsbeschluss vom 03. April 2014 für den Zeitraum 2014/2015 festgelegten
Bedingungen für die Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke gelten für
den Zeitraum vom 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 fort. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss: