Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Die durch Ratsbeschluss vom 03. April 2014 für den Zeitraum 2014/2015 festgelegten Bedingungen für die Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke gelten für den Zeitraum vom 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 fort.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss: