1.
Die
Gemeinde Rosendahl stimmt der im Entwurf vorliegenden Satzung für den grenzüberschreitenden
Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner
Gründung. 2.
Die
Gemeinde Rosendahl stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages –
vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden
Beitragsordnung – von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur
Auflösung des EUREGIO e.V. der Beitrag der Gemeinde Rosendahl zum
grenzüberschreitenden Zweckverband mit dem Beitrag der Gemeinde für die
Mitgliedschaft im EUREGIO e.V. verrechnet wird. Die Mitgliedsbeiträge für die
Kommunen des Kreises Coesfeld werden weiterhin direkt vom Kreis Coesfeld
bereitgestellt und übernommen. Die Gemeinde Rosendahl benennt die
folgenden Vertreter für die EUREGIO-Verbandsversammlung: ·
Ordentliches
Mitglied: Söller, Hubert ·
Persönlicher
Stellvertreter: Steindorf,
Ralf 3.
Die
Gemeinde Rosendahl weist ihren Vertreter für die Mitgliederversammlung des
EUREGIO e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgreicher Gründung
des grenzüberschreitenden Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen. 4.
Ferner
weist die Gemeinde Rosendahl ihren Vertreter an, dass abweichend von Art. 18
der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an die
Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO
übertragen wird. |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss: