1.             Die Gemeinde Rosendahl stimmt der im Entwurf vorliegenden Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.

 

2.             Die Gemeinde Rosendahl stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. der Beitrag der Gemeinde Rosendahl zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit dem Beitrag der Gemeinde für die Mitgliedschaft im EUREGIO e.V. verrechnet wird. Die Mitgliedsbeiträge für die Kommunen des Kreises Coesfeld werden weiterhin direkt vom Kreis Coesfeld bereitgestellt und übernommen.

 

Die Gemeinde Rosendahl benennt die folgenden Vertreter für die EUREGIO-Verbandsversammlung:

·         Ordentliches Mitglied:                     Söller, Hubert

·         Persönlicher Stellvertreter:            Steindorf, Ralf

 

3.             Die Gemeinde Rosendahl weist ihren Vertreter für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgreicher Gründung des grenzüberschreitenden Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen.

 

4.             Ferner weist die Gemeinde Rosendahl ihren Vertreter an, dass abweichend von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO übertragen wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss: