Beschluss: geändert beschlossen

Die Erschließungsstraße im Baugebiet „Kortebrey II“ erhält die Bezeichnung „Maria Droste-Straße“. Die Namensgebung ist rechtlich zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:                8 Ja Stimmen

                                                                               1 Nein Stimme

 

 

Die Erschließungsstraße entlang der südlichen Plangebietsgrenze „Kortebrey II“ erhält die Bezeichnung „Zur Vechte“.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Deitert verweist auf die Sitzungsvorlage IX/212.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass die SPD-Fraktion mit der Benennung der Straße „Zur Vechte“ einverstanden sei, nicht aber mit der Benennung „Maria-Droste-Straße“. Hier fehle ein Teil des Nachnamens nämlich „zu Vischering“. Es gebe in Deutschland eine Bogenschützin mit dem Namen Maria Droste, die hier aber sicher nicht gemeint sei. Um eine eindeutige Benennung zu erreichen, müsse man bei der Straßenbezeichnung den Namen komplett verwenden.

 

Fachbereichsleiterin Roters antwortet, dass im Vorfeld hierzu ausführliche Gespräche geführt und Überlegungen angestellt wurden. Graf Erbdroste selbst habe vorgeschlagen, die Namensbezeichnung „Maria Droste“ zu verwenden. Auf Zusatzschildern solle die Namensbedeutung erläutert werden. Es sei ihr allerdings nicht bekannt gewesen, dass es eine Bogenschützin mit diesem Namen gebe. Sie schlage vor, zunächst den Beschluss über die Straßenbezeichnung zu fassen, danach aber noch eine rechtliche Prüfung über die Verwendung des Namens in die Wege zu leiten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellt den Antrag, über die beiden Straßenbezeichnungen getrennt abzustimmen.

 

Ausschussmitglied Espelkott schlägt vor, den Beschluss über den Straßennamen „Maria Droste“ sofort mit dem Zusatz zu fassen, dass die Verwaltung mit der rechtlichen Prüfung der Verwendung des Namens beauftragt werde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass er kein Problem damit habe, den Beschlussvorschlag mit dem Auftrag einer rechtlichen Prüfung zu ergänzen und dem zustimmen werde.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt weist nochmals auf die Argumente der SPD-Fraktion hin, die gegen die Bezeichnung „Maria–Droste-Straße“ sprechen, wonach zum einen der Nachname „Vischering“ fehle und zum anderen eine lebende Person mit diesem Namen existiere.

 

Ausschussmitglied Eimers weist auf das Wirken der seligen Schwester Maria Droste in Portugal hin. Hier sei sie nur unter diesem Namen bekannt gewesen. Zudem gebe es bereits im Ortsteil Holtwick eine Droste-Vischering-Straße.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Deitert lässt sodann gemäß dem Antrag von Herrn Kreutzfeldt getrennt über die beiden Namensvorschläge abstimmen, wobei die Namensgebung des ersten Vorschlages rechtlich geprüft werden soll.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: