Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich

der Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches

(BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/172 beigefügten Entwurf,

bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB

ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Deitert verweist auf die Sitzungsvorlage IX/172.

 

Der Ausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: