Allgemeiner Vertreter Gottheil verweist auf die Anfrage eines Bürgers in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, ob man als Privatperson hafte, wenn der Schlüssel einer Schließanlage eines gemeindlichen Gebäudes abhandengekommen sei.

Ausschussvorsitzender Lembeck habe dies zunächst bejaht. Inzwischen habe sich herausgestellt, dass die Versicherung des Betroffenen dafür nicht hafte, da der Schlüssel bei einem Einbruch entwendet wurde.