Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur planungsrechtlichen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Osterwick Flur 15, Flurstück Nr. 664 wird auf Grundlage der mit Schreiben vom 10.04.2015 beim Kreis Coesfeld eingereichten Unterlagen erteilt. Dieses Einvernehmen gilt für einen nachfolgenden Bauantrag nur, wenn keine Änderung an der Planung einschließlich der Anordnung der Stellplätze vorgenommen wird. Andernfalls ist der Bauantrag dem Ausschuss erneut vorzulegen.

 

Zur Sicherung des Schulweges „Lengers Kämpchen“ wird Folgendes festgelegt:

 

Um sicher zu stellen, dass PKW´s nicht rückwärts von dem Grundstück herunterfahren, wird auf der Grundstücksgrenze mit Ausnahme der drei Grundstückszufahrten ein 80 cm hoher Stabgitterzaun oder ein adäquater Ersatz im Zuge des Ausbaues des Gehweges errichtet.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Deitert verweist auf die Sitzungsvorlage IX/215.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass die CDU-Fraktion erfreut darüber sei, dass die Planer den Wünschen der Politik entgegen gekommen seien. Der Planungsvorschlag für das Bauvorhaben werde für gut befunden. Allerdings habe die CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen, dass der Passus 2 und 3 des Verwaltungsvorschlages gestrichen werden sollen. Die CDU-Fraktion wünsche, dass die gesamte Straße in einheitlicher Höhe verbleibe, um die Barrierefreiheit zu erhalten. Im Passus 4 solle nicht dezidiert die Errichtung eines Stabgitterzaunes vorgeschrieben werden, sondern auch ein anderer adäquater Ersatz sollte möglich sein.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, dass auch die WIR-Fraktion die Erhaltung des verkehrsberuhigten Bereiches gerade wegen des Schulweges und des Kindergartens für sinnvoll halte.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass auch die SPD-Fraktion weiterhin eine Spielstraße bzw. eine verkehrsberuhigte Zone favorisiere. Er moniert, dass in der Sitzungsvorlage keine Kosten angegeben wurden. Die Kosten für den zu errichtenden Zaun müssten nach Nachbarschaftsrecht geteilt werden, so dass sie hier hätten angegeben werden müssen.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Deitert stellt fest, dass es offenbar Konsens sei, den vorgegebenen Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass nur noch der Passus 4 des Verwaltungsvorschlages bestehen bleibe und der Begriff „oder ein anderer adäquater Ersatz“ hinter Stabgitterzaun eingefügt werde.

 

Dem wird von den Ausschussmitgliedern zugestimmt. 

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: