Das Verfahren zur
2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Gustav-Böcker-Straße“
im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/172 beigefügten Entwurf, bestehend aus
Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt. Dieser Beschluss
ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 20. Mai 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: