Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Der in der Anlage zur Ergänzungsvorlage IX/202/1 enthaltene Entwurf über die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   18 Ja Stimmen

                                                                                    1 Nein Stimme

                                                                                    3 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015 und die für diese Sitzung erstellte Ergänzungsvorlage IX/202/1.

 

Fraktionsvorsitzender Branse verweist auf den § 10 Abs. 2. Er hält den Halbsatz „…, wenn diese zuvor im Fachausschuss beraten wurden und für diesen eine Mitgliedschaft als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied besteht.“ für überflüssig, da doch schon der erste Teil des Satzes beinhalte, dass nur sachkundige Bürger, die zu ordentlichen oder stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt sind, an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates teilnehmen dürfen. Damit wäre auch die Möglichkeit abgedeckt, dass der Rat eine Angelegenheit ohne Vorberatung im Fachausschuss berate. Sachkundige Bürger müssten dann unbedingt an der nichtöffentlichen Ratssitzung teilnehmen können, um zu wissen, wie der Rat entscheide.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärt, dass der Rat das Recht habe, eine Angelegenheit an sich zu ziehen und damit auch nur Ratsmitglieder das Recht auf entsprechende Informationen haben.

 

Ratsmitglied Rahsing fragt Herrn Branse, warum sachkundiger Bürger an einer nichtöffentlichen Ratssitzung teilnehmen sollten, wenn sie ohnehin nichts sagen und auch nicht abstimmen dürfen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse antwortet, dass es hier um das Recht der sachkundigen Bürger auf Information gehe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stimmt Herrn Branse zu. Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung würden auch Mitteilungen der Verwaltung gemacht, die den sachkundigen Bürger entgehen würden, wenn sie nicht an der Sitzung teilnehmen könnten.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärt, dass die Mitteilungen nur für die Ratsmitglieder gedacht seien. Sachkundige Bürger nähmen als gewählte Ausschussmitglieder oder Vertreter an den Beratungen der Fachausschüsse teil und würden dazu die notwendigen Informationen erhalten. Nur zu den in den Fachausschüssen beratenen Punkten dürften sachkundige Bürger als Zuhörer in der nichtöffentlichen Ratssitzung teilnehmen. Er verweist hierzu auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing ist der Ansicht, dass es nicht richtig sei, wenn den sachkundigen Bürgern Informationen vorenthalten würden, die möglicherweise später in den Fachausschüssen für die Beratung wichtig sein könnten. Es sei zu spät, wenn sie diese Informationen erst zur Sitzung des Fachausschusses erhalten.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil betont nochmals, dass es in der Ratssitzung nur darum gehe, gewählte Ratsmitglieder zu unterrichten. Nur diese hätten in der Ratssitzung Anspruch auf Informationen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fügt hinzu, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen gewählten Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern geben müsse. Er betrachte es als seine Aufgabe, Informationen an sachkundige Bürger weiterzuleiten, wenn diesen die Information aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einem Fachausschuss zustehe. Er könne der rechtlichen Auffassung des Allgemeinen Vertreters Gottheil folgen und wollte die Arbeit der Verwaltung nicht weiter komplizieren.

 

Fraktionsvorsitzender Branse beharrt darauf, dass die von ihm zu Beginn schon genannte Bedingung „…wenn diese zuvor im Fachausschuss…..“ entbehrlich sei, wenn sachkundige Bürger ohnehin nur nach Teilnahme an der Vorberatung im Fachausschuss an der nichtöffentlichen Ratssitzung teilnehmen dürfen.

 

Bürgermeister Niehues schlägt daraufhin vor, den Satz folgendermaßen zu ergänzen: „…,wenn diese zuvor im Fachausschuss vorberaten wurden oder der Ausschuss zuständig ist…“, um evtl. den Ausschuss betreffende Information auch sachkundigen Bürgern zugänglich zu machen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragt, wie man sich das praktisch vorstellen solle.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es nur die Möglichkeit gebe, dass sachkundige Bürger während der nichtöffentlichen Sitzung vor dem Sitzungssaal warten und zu den sie betreffenden Punkten hereingeholt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass die CDU-Fraktion auch dieser Lösung nicht im Wege stehen werde.

 

Bürgemeister Niehues ist der Ansicht, dass damit zumindest eine theoretische Lösung des von Herrn Branse angesprochenen Problems möglich sei

Er schlage daher vor, die von ihm angesprochene Ergänzung in den Beschlussvorschlag einzufügen.

 

Ratsmitglied Söller bittet darum, sowohl über den ursprünglichen Beschlussvorschlag als auch über den Beschlussvorschlag mit der von Bürgermeister Niehues vorgeschlagenen Ergänzung getrennt abzustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse moniert, dass die von Bürgermeister Niehues vorgeschlagene Ergänzung alles noch schlimmer mache. Er wolle nur die Bedingung aus dem ersten Satz des §10 Abs. 2 entfernt haben, gleichwohl er sich auch mit dem ursprünglichen Beschlussvorschlag anfreunden könne.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil macht deutlich, dass man durch das Streichen des von Herrn Branse angeführten Halbsatzes allen sachkundigen Bürgern das Recht gebe, an allen nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten teilzunehmen.

 

Nachdem die Fraktionsvorsitzenden Branse und Mensing erneut den ursprünglichen Beschlussvorschlag kritisiert haben, weist Allgemeiner Vertreter Gottheil darauf hin, dass er als Verwaltungsfachmann handele und sich ausführlich mit der Anpassung der Geschäftsordnung befasst habe.

 

Ratsmitglied Espelkott stellt einen Antrag auf Abstimmung.

 

Bürgermeister Niehues lässt anschließend über den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung abstimmen.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss: