Fraktionsvorsitzender Steindorf berichtet, dass das Arbeitsgericht Bonn (3 Ca 75/15) 2015 nochmals klar gestellt habe, dass ein Arbeitgeber das politische Mandat eines Arbeitnehmers zu unterstützen habe, auch wenn es den Arbeitgeber empfindlich störe. So seien Ausfallzeiten für die privilegierte Tätigkeit als Ratsmitglied nicht als Minusstunden aufzuführen.