Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/223 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzende Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/223.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt, ob es zukünftig möglich sei, die Pläne der Gemeinde Rosendahl, die teilweise sehr alt seien, mit dem Katasteramt abzugleichen, um die aktuelle Bebauungssituation besser abzubilden.

 

Produktverantwortliche Brodkorb erklärt, dass dies technisch nur mit Hilfe eines Planungsbüros möglich sei, was zu erhöhten Kosten für die Bauherren führen würde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf weist darauf hin, dass man als Ratsmitglied für solche Zwecke das Geo-Informations-System (GIS) des Kreises Coesfeld nutzen könne, dass immer auf dem aktuellen Stand sei.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: