Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“ wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/218 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/218.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass diese Sitzungsvorlage im Internet nicht aufgerufen werden könne.

 

Bürgermeister Niehues sagt eine Prüfung zu.

 

Hinweis:                               Nach Prüfung stellte sich heraus, dass die Sitzungsvorlage nicht vollständig freigegeben wurde. Eine Freigabe erfolgte noch in der Sitzungspause.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: