Dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/216 zur Anlage II beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/216 als Anlage III beigefügte Potenzialflächenanalyse sowie der als Anlage IV beigefügte Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl - Abgrenzung der Konzentrationszonen "Windenergie" – werden als aktueller Planungsstand zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   4 Ja Stimmen

                                                                                  1 Nein Stimme

                                                                                  2 Enthaltungen

 

 

Ausschussvorsitzender Lembeck ruft anschließend den TOP 15 zur Beratung auf, wie zu Beginn der Sitzung beschlossen.

 


Die Ausschussmitglieder Hemker und Wigger erklären sich vor Aufruf des Tagesordnungspunktes für befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/ 216 und erteilt Herrn Ahn das Wort.

 

Herr Ahn erläutert anhand einer kurzen Präsentation den aktuellen Sachstand im Planungsverfahren (Anlage I). Er erklärt, dass aufgrund der in der letzten Ratssitzung gefassten Beschlüsse keine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung erforderlich war, weil die Grundzüge der Planung durch die geringfügige Verschiebung des südlichsten Anlagenstandortes in der Konzentrationszone „COE 01“ nicht berührt sind.

Stattdessen sei das Verfahren nach § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden, der folgenden Wortlaut habe:

Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfes des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.“

Ergänzend führt er aus, dass über die eingegangenen Stellungnahmen nicht einzeln abgestimmt werde müsse, außer der Rat wünsche dieses.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, wie mit einem evtl. Repoweringantrag zu verfahren sei, wenn der Rat im Laufe der Zeit seine Einstellung ändere und anders entscheiden wolle als bisher. Er fragt, ob dann das gesamte Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan erneut durchgeführt werden müsse.

 

Herr Ahn antwortet, dass der Flächennutzungsplan immer dann geändert werden müsse, wenn es Anfragen gebe, die nicht in den bestehenden Plan passen, vorausgesetzt der Rat der Gemeinde Rosendahl wolle dem Antrag stattgeben. Das sei aber zukünftig deutlich schneller durchzuführen als das jetzige Planverfahren. Auch beim Repowering seien Artenschutz- und sonstige Gutachten erforderlich, die ein entsprechendes Zeitfenster benötigen. Die eigentliche Änderung des Flächennutzungsplanes sei da nur noch Nebensache.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: