Sitzung: 17.06.2015 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: IX/229
Der vom Rat in seiner Sitzung am 27.11.2014
gefasste Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben und das auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. IX/103
eingeleitete Verfahren zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Höven“ wird beendet.
Nunmehr wird das Verfahren zur 7. Änderung
des Bebauungsplanes "Höven“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage
Nr. IX/229 beigefügten Satzungsentwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung
einschließlich Immissionsgutachten und Planzeichnungen, zu entnehmen ist,
beschlossen.
Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr.
2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
beschlossen.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/229. Er weist darauf hin, dass es im Rahmen des bereits
gefassten Aufstellungsbeschlusses seitens des Landesbetriebes Straßen.NRW
Bedenken bezüglich evtl. Ansprüche auf aktiven oder passiven Lärmschutz in Bezug auf die angrenzende B 474 gegeben
habe. Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Immissionsschutzgutachten habe
deutlich gemacht, dass schalldämmende Maßnahmen als Festsetzungen in einen
Bebauungsplan aufzunehmen seien. Diese Änderung des Bebauungsplanes könne nicht
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Daher sei der
Aufstellungsbeschluss für die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Höven“ im Ortsteil Osterwick vom 27.11.2014 aufzuheben und ein erneuter
Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: