Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der vom Rat in seiner Sitzung am 27.11.2014 gefasste Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben und das auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. IX/103 eingeleitete Verfahren zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ wird beendet.

 

Nunmehr wird das Verfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes "Höven“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/229 beigefügten Satzungsentwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung einschließlich Immissionsgutachten und Planzeichnungen, zu entnehmen ist, beschlossen.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/229. Er weist darauf hin, dass es im Rahmen des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses seitens des Landesbetriebes Straßen.NRW Bedenken bezüglich evtl. Ansprüche auf aktiven oder passiven Lärmschutz in Bezug auf die angrenzende B 474 gegeben habe. Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Immissionsschutzgutachten habe deutlich gemacht, dass schalldämmende Maßnahmen als Festsetzungen in einen Bebauungsplan aufzunehmen seien. Diese Änderung des Bebauungsplanes könne nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Daher sei der Aufstellungsbeschluss für die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ im Ortsteil Osterwick vom 27.11.2014 aufzuheben und ein erneuter Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: