Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/228 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/228.

 

Fraktionsvorsitzender Weber weist darauf hin, dass in der Einladung zu diesem TOP auf die Vorlage IX/227 verwiesen werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass dies ein Versehen sei. Es handele es sich bei der Beratungsvorlage um die Vorlage IX/228.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschussvorschlag für den Rat: