Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“ wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/218 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juni 2015.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: