Das Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den Bereich „Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/222 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juni 2015.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verweist auf die im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss geführte Diskussion über die Erschließung des geplanten Baugebietes. Er mache an dieser Stelle die Verwaltung noch einmal auf die Problematik aufmerksam und erinnert daran, dass der Ausschuss einen direkten Anschluss des geplanten Baugebietes  an die Bundesstraße 474 favorisiert habe.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die Gemeinde nach Vorgabe des Landesbetriebes Straßen.NRW einen Verkehrsplaner beauftragen werde, der die Verkehrssituation im Bereich Schleestraße beurteilen solle. Der Verkehrsplaner werde von der Gemeinde Rosendahl die Vorgabe bekommen, das neue Baugebiet vorrangig an die Bundesstraße 474 anzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, werde man versuchen, eine Zuwegung über das freigehaltene Gemeindegrundstück zu ermöglichen. Grundsätzlich wolle man auch verwaltungsseitig eine Anbindung über die soeben erst ausgebaute Schleestraße vermeiden.

 

Der Rat folgt sodann der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: