Der vom Rat in seiner Sitzung am 27.11.2014 gefasste Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben und das auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. IX/103 eingeleitete Verfahren zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ wird beendet.

 

Nunmehr wird das Verfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes "Höven“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/229 beigefügten Satzungsentwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung einschließlich Immissionsgutachten und Planzeichnungen, zu entnehmen ist, beschlossen.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juni 2015.

Er weist darauf hin, dass in der Papierfassung des „Plan B“ in der Überschrift noch das Wort „vereinfachte“ gestrichen werden müsse und bittet die Ratsmitglieder, diese Änderung selbst vorzunehmen. In der digitalen Version sei die Änderung bereits erfolgt.

 

Der Rat folgt sodann der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: