Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der geplanten Bebauung des Grundstückes Höven 160 mit seniorengerechten Wohngebäuden entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. IX/234 als Anlage beigefügten Planunterlagen wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ durchzuführen, sofern die Kosten für das Planverfahren vom Antragsteller getragen werden.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

Herr Zumbült weist abschließend darauf hin, dass die Wohnungen nicht nur für Senioren sondern auch für junge Leute geeignet seien. Er bittet daher darum, zukünftig von barrierefreien Wohngebäuden zu sprechen.

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/234 und bittet Herrn Zumbült von der RZ-Bau GmbH um Erläuterung.

 

Herr Zumbült teilt mit, dass die ehemalige Schule/Gaststätte auf dem Grundstück in Höven von der anwesenden Frau Wolters erworben werden und später abgerissen werden solle. Er plane als Investor den Neubau von drei bis vier Wohngebäuden mit jeweils 5-6 barrierearmen Wohnungen. Damit solle einerseits der vom Eigentümer beabsichtigten erneuten Vermietung der bestehenden Immobilie entgegen gewirkt werden und zudem der Bedarf für seniorengerechte Wohnungen insbesondere aus dem Bereich der Siedlung Höven gedeckt werden. Das Bauvorhaben liege im Bereich des Bebauungsplanes „Höven“. Es könne aber nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan geändert und ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werde. Aus Gründen der Planungssicherheit benötige er die frühzeitige Zustimmung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses. Die Wohnhäuser seien als zweigeschossige Häuser mit einem Satteldach geplant. Die Wohnungsgrößen variieren von 70 bis 90 qm und seien für Paare oder ältere Einzelpersonen geeignet, die ihre Immobilie in Höven verkaufen wollen, aber dennoch in ihrem seit Jahren bekannten Wohnumfeld bleiben wollen.

Ebenso seien aber auch jüngere Personen willkommen. Geplant sei im Rahmen der Neubebauung auch ein Geschäft für die notwendige Nahversorgung mit Lebensmitteln.

Die Bebauung werde entsprechend der Nachfrage erfolgen. Frau Wolters als Anwohnerin werde sich als Ansprechpartnerin um die Vermarktung kümmern. Anregungen aus der Bevölkerung könnten gerne noch aufgenommen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass die WIR-Fraktion dieses Projekt begrüße. Er fragt, wie der Schallschutz geregelt werde, da die Bundesstraße 474 hier ja unmittelbar angrenze.

 

Fachdienstleiterin Brodkorb erklärt, dass der Gutachter, der bereits ein Schallschutzgutachten für Höven erstellt habe, sich diesen Bereich angesehen habe und davon ausgehe, dass der Schallschutz durch entsprechende bauliche Maßnahmen geregelt werden könne, die dann im Bebauungsplan festgesetzt werden müssen.

 

Auch der Fraktionsvorsitzender Weber begrüßt das Projekt. Er bittet aber darum, die bauliche Planung mit den Dachschrägen noch einmal zu überdenken, damit werde wertvoller Wohnraum vernichtet.

 

Herr Zumbült bedankt sich für diese Anregung und erklärt, dass die ersten Entwürfe in Anlehnung an die bereits bestehende Bebauung erstellt wurden. Hier sei aber noch jegliche Änderung möglich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hemker, wie lange eine endgültige Fertigstellung dauern könne, wenn eine Bebauung entsprechend der Nachfrage erfolge, erklärt Frau Wolters, dass sie mit der Vermarktung sofort beginnen werde und es nach der Veröffentlichung in der Presse auch schon zahlreiche Anfragen gegeben habe.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: