Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/217 zu den Anlagen I und II und den der Ergänzungsvorlage (EV) Nr. IX/217/1 zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Der der Ergänzungsvorlage Nr. IX/217/1 als Anlage V beigefügte Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist sodann auf den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Steindorf, dass für diesen Planbereich alle Grundstücksgeschäfte dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen sind. 

 

Fraktionsvorsitzender Weber bittet um eine Begründung für diesen Antrag.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass es ein originäres Recht des Rates der Gemeinde Rosendahl sei, die Finanzen der Gemeinde im Auge zu behalten, auch wenn es sich um laufende Geschäfte der Verwaltung handele. Er gehe nicht davon aus, dass dadurch eine Verzögerung der Planung entstehe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass so eine Vorgehensweise nicht unbedingt ein Vertrauensvorschuss für die neuen Mitarbeiter in diesem Bereich sei. Solange Herr Gottheil noch verantwortlich gewesen sei, habe es so ein Ansinnen nicht gegeben. Er habe aber grundsätzlich nichts dagegen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt sodann über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                                    7 Ja Stimmen

                                                                                  2 Enthaltungen

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/217 und die Ergänzungsvorlage IX/217/1 und bittet zunächst Herrn Lang um Erläuterung.

 

Herr Lang erklärt, dass es mit der Änderung des Flächennutzungsplanes darum gehe, westlich angrenzend an eine bereits bestehende Bebauung neue Wohnbauflächen zu ermöglichen. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB seien zwischenzeitlich noch vier Stellungnahmen eingegangen, die eine Abwägung erforderten. Diese seien der Ergänzungsvorlage 217/IX/1 beigefügt worden. Unter anderem sei seitens der Bezirksregierung Münster in deren Stellungnahme nochmals auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden hingewiesen worden. Da aber die Gemeinde Rosendahl nachweisen könne, dass die Innenverdichtung bereits vorangetrieben werde, sehe er darin kein Problem.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Ausweisung neuer Wohnbauflächen sei in diesem Fall der Umgang mit den bestehenden Grünstrukturen. Dazu habe es bereits eine erste artenschutzrechtliche Untersuchung gegeben. In Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld sei die Entscheidung getroffen werden, dass die bestehenden Grünstrukturen weitgehend erhalten bleiben sollen. Ferner sei in weiteren Stellungnahmen noch der Hinweis auf zwei bestehende Gewerbebetriebe südlich der Holtwicker Straße eingegangen. Hier müsse später bei der Aufstellung des Bebauungsplanes eine gutachterliche Untersuchung durchgeführt werden, da die Wohnbebauung an diese Betriebe näher heranrücken werde. Zudem müsse der Immissionsschutz bezüglich des Straßenlärms für das bis an die Holtwicker Straße heranreichende Baugebiet geprüft werden.

Seitens des Landesbetriebes Straßen.NRW sei aufgegeben worden, die Verkehrssituation an der Holtwicker Straße zu prüfen. Fragen seien unter anderem, ob dort eine zusätzliche Linksabbiegerspur sowie Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden müssen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf verweist darauf, dass dieses Baugebiet ein „Kind“ von CDU- und SPD-Fraktion sei, die auch weiterhin dahinter stünden. Allerdings hätten sich inzwischen etliche Fragen aufgetan und er fragt, ob Herr Lang bereits einen Bebauungsplanentwurf vorlegen könne.

 

Dies wird von Herrn Lang verneint, der auf den heute zu beschließenden Flächennutzungsplan verweist. Natürlich sei von ihm und der Verwaltung darüber nachgedacht worden, wie ein Planentwurf aussehen könne, aber es sei noch früh diesen vorzustellen.

 

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Steindorf, ob für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Artenschutzgutachten erforderlich sei, antwortet Herr Lang, dass wahrscheinlich ein Artenschutzgutachten der Stufe I erforderlich sei, aber noch nicht abschließend geklärt sei, ob evtl. auch ein Gutachten der Stufe II nötig werde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf betont nochmals, dass die CDU-Fraktion das Projekt nicht verhindern wolle, aber unbedingt an den Geschäften für den Erwerb von Wegen und Flächen beteiligt werden wolle. Er beantrage daher, dass jedes Geschäft zu diesem Projekt, egal in welcher Höhe, zunächst im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ist verwundert, wie leicht über die Einwendung der Bezirksregierung, sparsam mit Grund und Boden umzugehen, hinweggegangen werde. Der erklärte Wille der Bezirksregierung sei doch die Innenverdichtung. Die Gemeinde Rosendahl habe bisher nicht explizit geprüft, auf welchen Flächen im Innenbereich eine Verdichtung möglich sei. Er halte das für ein Defizit in der bisherigen Vorgehensweise und wundere sich, dass dies von der Bezirksregierung akzeptiert werde. Das Baugebiet an der Holtwicker Straße laufe doch nicht weg. Er halte es daher für angebracht, zu prüfen, wo im Innenbereich evtl. eine Hinterbebauung möglich sei.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass die Gemeinde Rosendahl sicher ein der wenigen Gemeinden sei, die ernsthaft eine Innenverdichtung betreibe. Er weist auf die zahlreichen dazu durchgeführten Planverfahren hin und zählt als einige Beispiele die Bebauungspläne „Höven“, „Gartenstiege“, „Hauptstraße / Ecke Brink“, „Westlich der Von-Alpen-Straße“ und „Oberste Kamp“ hin. Zudem seien auch in einigen Bereichen wie „Mohnweg“, „Droste-Vischering-Straße“ und „Legdener Straße/Prozessionsweg“ Überplanungen von bereits bestehenden Wohngebieten durchgeführt worden. Man könne aber nicht das gesamte Gemeindegebiet überplanen, weil nicht alle Eigentümer Interesse daran hätten, einen Teil ihrer Grundstücke zu veräußern oder zu bebauen. Dadurch gewinne man keine Grundstücke, die aber dringend benötigt würden, wenn man die zahlreichen Anfragen junger Leute befriedigen wolle, die in Osterwick bauen wollen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ist der Meinung, dass man durch Innenverdichtung durchaus neue Bauplätze gewinnen könne. Politisches Ziel dürfe nicht sein, neue Baugebiete zu gewinnen sondern den Flächenverbrauch in Grenzen zu halten. Die Gemeinde Rosendahl habe sich bisher nicht proaktiv mit der Gewinnung von Bauflächen in bereits bestehenden Wohngebieten befasst.

 

Fachdienstleiterin Brodkorb erklärt, dass die Bezirksregierung alle Kommunen zu einem Siedlungsmonitoring aufgefordert habe. Dies habe ergeben, dass die Gemeinde Rosendahl aktuell keine größeren Flächen zur Verfügung habe und es auch keine größeren Flächen gebe, die in den Besitz der Gemeinde Rosendahl gelangen könnten. Daher werde die Bezirksregierung dem geplanten Projekt an der Holtwicker Straße zustimmen. Sie betont nochmals, dass es sehr viele junge Familien gebe, die in Osterwick bauen wollen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber moniert, dass dieses Monitoring der Politik noch nicht vorgestellt worden sei. Seiner Meinung nach gebe es zahlreiche Eigentümer, die einen Teil ihrer Grundstücke abgeben könnten.

 

Fachdienstleiterin Brodkorb antwortet, dass bereits viele Grundstückseigentümer von selbst auf die Gemeinde Rosendahl zugekommen seien, um ihre Grundstücke zu teilen bzw. zu überplanen. Aber man könne die anderen Eigentümer nicht enteignen, um Wohnbauflächen zu schaffen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass doch schon mehrfach gewünscht wurde, dass in Bebauungsplänen nicht so viele Vorgaben gemacht werden, um das Bauen in Rosendahl attraktiv zu machen. Um junge Familien im Ort zu behalten, müsse man aber auch die entsprechenden Grundstücke anbieten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass es nicht der Wunsch aller Fraktionen sei, ausschließlich Innenverdichtung zu realisieren. Wichtig sei es vor allem, junge Familien im Ort zu behalten, die ihre Kinder vor Ort in die Kindergärten und Schulen geben. Dafür sei das geplante Baugebiet wunderbar geeignet. Er finde es unglaublich, was Herr Weber zuvor von sich gegeben habe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber entgegnet, dass er lediglich vorgeschlagen habe, proaktiv nach verfügbaren Flächen zur Innenverdichtung zu suchen, wie es auch von der Landesregierung vorgegeben wurde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf empfiehlt, aufgrund der unklaren Situation heute noch keinen Beschluss zu fassen. Die CDU-Fraktion wolle das geplante Projekt zwar weiterführen, aber es sei vielleicht besser, einen Beschluss erst in einer der nächsten Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu fassen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt ist dagegen, das Projekt „auf die lange Bank“ zu schieben. Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes „mache man nichts kaputt“ und er plädiere dafür, diesen Beschluss heute zu fassen.

 

Herr Lang erklärt, dass der Flächennutzungsplan ein vorbereitender Plan sei, der noch kein Baurecht schaffe. Es gebe keine Stellungnahmen, die sich auf die Ebenen des Flächennutzungsplanes beziehen Die aufgeworfenen Fragen seien Detailfragen, die erst auf der Ebene des Bebauungsplans geklärt werden könnten. Das Baugesetzbuch erlaube sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes als auch die gleichzeitige Aufstellung. Auch bei einer parallelen Aufstellung müsse zunächst der Flächennutzungsplan genehmigt werden, was zu einer Zeitverzögerung von ca. 3 Monaten führen könne. Insofern vergebe man sich nichts, wenn heute die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werde, so dass die Offenlegung baldmöglichst erfolgen könne. Das Flächennutzungsplanverfahren könne dann im September oder Oktober dieses Jahres fortgeführt werden, so dass eine Genehmigung Ende des Jahres 2015 erfolgen könnte.

Den Vorentwurf des Bebauungsplanes könnte man im August 2015 diskutieren, um dann im November 2015 die Offenlegung zu beschließen. Anfang 2016 könne man dann den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan fassen, so dass zwischen den beiden Verfahren kein großer Zeitunterschied entstehe.

Falls die Änderung des Flächennutzungsplanes heute angehalten werde, könnten die entstandenen Fragen dennoch nicht geklärt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing versteht die Bedenken von Herrn Steindorf nicht. Man befinde sich hier in einem Beratungsgremium, das eine Beschlussempfehlung für den Rat fassen solle. Er bittet darum, die Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes von der Aufstellung eines Bebauungsplanes und den damit verbundenen Fragen abzukoppeln. Er plädiere daher für eine Beschlussfassung.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verweist nochmals auf das von Frau Brodkorb angesprochene Monitoring. Es wäre hilfreich, Potentialflächen für die Wohnbauentwicklung visuell darzustellen und der Politik zur Kenntnis zu geben.

 

Fachdienstleiterin Brodkorb erklärt, dass die zeichnerische Grundlage für das Monitoring vom Land gekommen sei. Die Gemeinde Rosendahl könne dazu nur Vorschläge machen,

 

Herr Lang ergänzt, dass ein Bebauungsplan für die Verdichtung eines Innenbereichs nur dann sinnvoll sei, wenn die betroffenen Anlieger sich entsprechend einbringen. Am Beispiel der Straße „Lengers Kämpchen“ habe man gesehen, dass es hier zwar Potentialflächen gebe, die Anlieger aber gar nicht dazu bereit gewesen seien, sich in die Vermarktung einzubringen. Für eine Nachverdichtung seien nur Flächen geeignet, deren Eigentümer das auch wünschen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ist überzeugt, dass durch einzelne Grundstückseigentümer, die zu einer Innenverdichtung bereit sind, ein Dominoeffekt entstehen könne, der andere Grundstückseigentümer mitziehe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf beantragt an dieser Stelle eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck unterbricht daraufhin die Sitzung von 20:45 Uhr bis 20:55 Uhr.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt anschließend mit, dass die Beratung ergeben habe, dass der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes auch von der CDU-Fraktion mitgetragen werde. Dahinter solle die Aufstellung des Bebauungsplanes geschaltet werden, um noch offenen Fragen zu klären.

Er erinnert zudem an seinen zuvor gestellten Antrag, alle Grundstücksgeschäfte für dieses Projekt zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt daher zunächst über den Verwaltungsvorschlag abstimmen. Der Ausschuss fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: