Den der Ergänzungsvorlage Nr. IX/226/1 zu den Anlagen I bis III beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Der der Ergänzungsvorlage Nr. IX/226/1 als Anlage IV beigefügte Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsbilanz sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/226 und die Ergänzungsvorlage IX/226/1. Er begrüßt Herrn Lang vom Büro Wolters Partner, der inzwischen als Gast zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten eingetroffen ist.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragt, ob der Mindestabstand von 10 m zur Fahrbahnkante der Landstraße 555 auch unterschritten werden könne.

 

Herr Lang erklärt, dass die Abstandsflächenregelung inzwischen aus dem Straßen- und Wegegesetz entfernt worden sei, geringere Abstände aber grundsätzlich mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgeklärt werden müssten. Dieser habe in diesem Fall bereits mitgeteilt, dass eine Verringerung der Abstandsfläche unter 10 m nicht in Frage komme.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: