Fachbereichsleiter Wellner berichtete, dass am Sitzungstag eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Lagerhallen im Gewerbegebiet “Eichenkamp” eingegangen sei. Durch die geplante Errichtung der Lagerhallen werde die Baugrenze um 1 m überschritten, was planungsrechtlich unzulässig sei. Er fragte an, ob seitens des Ausschusses einem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt werden könne.

 

Ausschussmitglied Rottmann bat darum, diese Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil näher zu begründen.