Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/217 zu den Anlagen I und II und den der Ergänzungsvorlage (EV) Nr. IX/217/1 zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Der der Ergänzungsvorlage Nr. IX/217/1 als Anlage V beigefügte Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juni 2015.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass er schon in der Vorberatung des Ausschusses moniert habe, dass die Gemeinde Rosendahl nicht proaktiv an der Innenverdichtung arbeite. In den Medien habe es gerade in der letzten Woche einen Bericht gegeben, dass die Grünflächen um ein Drittel zurückgegangen seien. Mit der Ausweisung von neuen Baugebieten beteilige sich die Gemeinde Rosendahl daran. Er betrachte diesen Bericht als Aufforderung an die Verwaltung und die Politik, sich Gedanken über eine bessere Innenverdichtung und eine sparsame Ausweisung von Neubaugebieten in den Randbereichen zu machen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass sich der Flächenverbrauch einer Gemeinde nicht nur durch die Ausweisung von Baugebieten errechne. Mit dem geplanten Baugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ habe man sich eine Abrundung der bereits bestehenden Bebauung bis hin zum Hermann-Löns-Weg erhofft. Zudem könne man damit jungen Familien ein Angebot machen, die ungerne im Ortskern bauen wollen. Grundsätzlich gebe es auch bei der Ausweisung von Neubaugebieten die Möglichkeit, die Flächenversiegelung in Grenzen zu halten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber antwortet, dass er möglicherweise missverstanden worden sei. Er wolle nicht dieses Vorhaben kritisieren, sondern es gehe um die generelle Vorgehensweise der Gemeinde Rosendahl. Bürgermeister Niehues habe in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses bereits deutlich gemacht, dass die Gemeinde mit zahlreichen Planungswünschen von Anliegern im Innenbereich offen umgegangen sei und eine Innenverdichtung ermöglicht habe. Ihm gehe es aber darum, proaktiv nach Möglichkeiten für die Innenverdichtung zu suchen.

 

Fachbereichsleiterin Roters teilt mit, dass die Gemeinde Rosendahl durchaus proaktiv tätig sei. Bei Bauvorhaben von Einzelpersonen würden immer größere Bereiche überplant, um damit auch anderen Anliegern eine neue Bebauungsmöglichkeit zu geben. Diese Änderungen seien in den letzten Monaten nicht nur pflichtig im Amtsblatt veröffentlicht worden, sondern jeder Betroffene sei angeschrieben oder sogar angerufen worden. Man müsse aber bedenken, dass es sich hier immer um Privatflächen handele.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass ihm bei der Besprechung der Pläne für das Einzelhandelsgutachten einige Flächen aufgefallen seien, die sich für eine Innenverdichtung eignen würden. Er fragt, warum hier nicht die Gemeinde die Initiative ergreife.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass das auch ein Kapazitätsproblem sei. Die zuständige Kollegin arbeite schon häufig am Wochenende, um die aktuellen Planverfahren abarbeiten zu können. Diese Aufgabe könnte daher nur durch eine externe Vergabe gelöst werden, die wiederum kostenpflichtig sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilt mit, dass Herr Weber sicher meine, dass man anhand des Regionalplans in der Lage sei, entsprechende Flächen für eine Innenverdichtung ausfindig zu machen. Der Regionalplan werde aber in dieser Hinsicht seit 30 Jahren ignoriert. Verwaltung und Politik fehle ganz einfach der Überblick. Mit alten Bebauungsplänen verhindere man auch an vielen Stellen eine neue Bebauung. Man müsse sich dringend vornehmen, eine Planung für die Ortsentwicklung zu betreiben. Die Verwaltung solle sich davon freimachen, darüber nachzudenken, wem eine Leistung zu Gute komme.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erinnert daran, dass die Gemeinde Rosendahl im Rahmen der Stellungnahme für den Regionalplan sich auch zu Wohnbauflächen geäußert habe. Es gebe also definitiv schon eine Planung für die Zukunft. Grundsätzlich halte er es für schwierig, in Baugebieten aus den 50er und 60er Jahren eine Überplanung ohne den Wunsch oder das Einverständnis der Anlieger vorzunehmen, auch wenn es sich dabei vielfach um sehr große Grundstücke handele. Es sei richtig, dass die Gemeinde seit etlichen Jahren deutlich kleinere Grundstücke zum Verkauf anbiete. Sicher sei es aber zukünftig möglich, brachliegende Flächen im Innenbereich zu bebauen und einen Lückenschluss zu ermöglichen.

 

Ratsmitglied Rahsing macht darauf aufmerksam, dass diese Grundsatzdiskussion nicht in den Rat sondern in den zuständigen Planungs-, Bau- und Umweltausschuss gehöre.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stimmt dem zu. Er bittet Bürgermeister Niehues darum, den von der CDU-Fraktion im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zusätzlich gestellten Antrag zu den Grundstücksgeschäften zu erläutern.

 

Bürgermeister Niehues teilt hierzu mit, dass für den Planbereich zwischen „Holtwicker Straße“, „Hermann-Löns-Weg“ und „Wiedings Stegge“ alle Grundstücksgeschäfte dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen sind.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass er diesem Antrag zwar zugestimmt habe, sich aber über das Anliegen der CDU-Fraktion dennoch wundere, weil es das beim bisherigen Verantwortlichen Gottheil nicht gegeben habe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellt fest, dass Grundstücksgeschäfte in die Zuständigkeit der Verwaltung fallen und hält es nicht für richtig, dass der Ausschuss die vom Rat beschlossene Zuständigkeitsordnung ändere.

 

Der Rat folgt sodann der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: