Der Planungsstand wird anerkannt und dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/220/1 zur Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 5. Änderung im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/220/1 als Anlage II beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juni 2015.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: