Herr Vörding verweist auf den TOP 12 der heutigen Sitzung „51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den Bereich „Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick. Als Anwohner der Schleestraße äußert er seine Bedenken bezüglich der Zuwegung zu diesem neuen Baugebiet. Es gehe bereits das Gerücht um, dass eine Zuwegung über die Bundesstraße 474 nicht möglich sei und die Anlieger der Schleestraße befürchteten bereits, dass eine Zuwegung über die gerade neu ausgebaute Schleestraße erfolgen solle. Er bitte darum, dass hier nach einer anderen Lösung gesucht werde. Zusammen mit anderen Anliegern habe er diese Bedenken auch dem Bürgermeister bereits vorgetragen und den Fraktionen schriftlich zugeleitet. Ferner erkundigt er sich, ob für eine zukünftige Wohnbebauung auch Artenschutzgutachten erforderlich seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass man sich aktuell noch ganz am Anfang eines Flächennutzungsplanverfahrens befinde. In einem ersten Vorgespräch mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW habe dieser vor einer Entscheidung eine Verkehrsuntersuchung gefordert. Grundsätzlich dürfe die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Diese Verkehrsuntersuchung müsse von den Grundstückseigentümern in Auftrag gegeben werden, ebenso wie evtl. notwendige Artenschutzgutachten. Erst dann werde dem Ausschuss ein Planentwurf für die Bebauung vorgelegt, über den dann entschieden werden müsse. Heute solle lediglich die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden, um diesen an die bereits eingetretene bauliche Änderungen anzupassen und eine zukünftige Wohnbebauung auf einer bisher als Außenbereich ausgewiesenen Fläche möglich zu machen.