Herr Zimmermann erklärt, dass er in seinem Garten regelmäßig Fledermäuse beobachten könne und fragt, ob dies bei der Planung für ein neues Wohngebiet berücksichtigt werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass im Rahmen eines Artenschutzgutachtens alle schützenswerten Tiere wie Fledermäuse und Vögel erfasst werden müssen. Allerdings sage deren Vorkommen nicht automatisch aus, dass sie durch eine Bebauung beeinträchtigt werden. Das müsse der entsprechende Gutachter entscheiden.