Herr Mönsters fragt, ob bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick auch die betroffenen Anlieger angeschrieben werden.

 

Produktverantwortliche Brodkorb erklärt, dass der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt bekannt gemacht werde. Die Anlieger hätten dann Gelegenheit, den Plan einzusehen und evtl. Einwendungen vorzubringen. Es werde aber nicht jeder Betroffene extra angeschrieben.