Dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/223/1 zur Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/223/1 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juni 2015 und die heute dazu vorgelegte Ergänzungsvorlage IX/223/1.

Nach der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses sei noch eine Stellungnahme des Kreises Coesfeld mit einer Anregung zu einer deutlicheren Darstellung der neuen Baugrenzen eingegangen. Dieser Anregung sei durch Roteintragung in der Begründung zum Bebauungsplan und in den Planzeichnungen gefolgt worden, die der Ergänzungsvorlage beigefügt sind.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: