Herr Mönsters fragt, ob die Gemeinde prüfen könne, welche steuerrechtlichen Veränderungen sich durch die Umwandlung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Wohnbauflächen“ ergeben.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Gemeinde selbst keine steuerrechtlichen Fragen prüfen, sondern höchstens ein Gutachten einholen könne, das aber kostenpflichtig sei. Das halte er angesichts der Finanzlage der Gemeinde nicht für angemessen. Herr Mönsters müsse sich daher selbst bei einem Steuerberater erkundigen.