Lfd. Nr.

Familien- und Vornamen

Partei/Wählergruppe

1

Roters, Dorothea

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands und Sozialdemokratische Partei Deutschlands

2

Gottheil, Christoph

Einzelbewerber

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 


Wahlleiterin Fuchs stellt fest, dass der Wahlausschuss heute zu seiner 1. Sitzung zusammengekommen ist, um gemäß § 28 Abs. 3 KWahlO die eingegangenen Wahlvorschläge zu prüfen und über ihre Zulassung oder Zurückweisung zu beschließen.

 

Bis zur Ausschlussfrist am 27. Juli 2015 um 18.00 Uhr seien für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

 

der gemeinsame Wahlvorschlag der CDU/SPD am                                              24. Februar 2015

der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers am                                                         23. März 2015

 

eingereicht worden.

 

Wahlleiterin Fuchs legt dem Ausschuss sodann folgende Wahlvorschläge vor:

 

Lfd. Nr

Familien- und Vornamen

Partei/Wählergruppe

1

Roters, Dorothea

 

Christlich Demokratische Union Deutsch-lands und Sozialdemokratische Partei Deutschlands

2

Gottheil, Christoph

Einzelbewerber

 

 

 

Sie berichtet über das Ergebnis der Vorprüfung.

 

Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wird festgestellt, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingegangen ist.

 

Der Wahlausschuss prüft nunmehr im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckt sich im Besonderen auf folgende Punkte:

 

a)       Bezeichnung der der Partei oder Wählergruppe und ggf. Kurzbezeichnung. Im Falle eines Einzelbewerbers Name und ggf. Kennwort,

 

b)      bei Parteien und Wählergruppen Nachweise über die Aufstellung der Bewerber anhand der Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung nach § 17, § 46a Abs. 1, § 46b des Kommunalwahlgesetzes,

 

c)       Unterzeichnung des Wahlvorschlages, Bescheinigung des Wahlrechts und Zahl der gültigen Unterschriften,

 

d)      Person des Bewerbers/der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit.

 

Bei der Prüfung ergeben sich keine Mängel.

 

Der Wahlausschuss fasst sodann den Beschluss, folgende Wahlvorschläge zuzulassen: