Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/240 beigefügte Antrag auf Verlagerung eines Betriebes zur Junghennenaufzucht und Legehennenhaltung aus dem Ortskern Osterwick zur am Ludgerusweg im Ortsteil Osterwick gelegenen Hofstelle mit einer Erweiterung des dort bestehenden Betriebes wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür erforderliche Planverfahren durchzuführen, sofern sämtliche Kosten vom Antragsteller übernommen werden.

 

Das Verfahren zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche für die Geflügelhaltung im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/240 als Anlage III beigefügten Planübersicht zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   7 Ja Stimmen

                                                                                  1 Enthaltung

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/240 und bittet den anwesenden Architekten Musiol um Vorstellung des Antrages von Herrn Sengenhorst.

 

Herr Musiol erläutert im Folgenden das Bauvorhaben des Herrn Sengenhorst, für das eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bittet um konkrete Zahlen für das Vorhaben von Herrn Sengenhorst.

 

Herr Sengenhorst teilt mit, dass er an seiner Hofstelle im Ludgerusweg 8 in Osterwick zwei Legehennenställe mit je 18.000 Plätzen und einen weiteren Junghennenaufzuchtstall mit ebenfalls 18.000 Plätzen errichten wolle. Dies sei notwendig, um den Tieren unnötigen Stress beim Ausstallen zu ersparen. Besonders weiße Hühner seien extrem nervös und es seien aktuell bei der gemeinsamen Haltung bei Veränderungen immer Leistungseinbrüche bei der Legetätigkeit zu verzeichnen. Zwischen den Legehennenställen könne evtl. ein Wintergarten angelegt werden, um den Auslauf der Legehennen zu vergrößern. Der geplante Viehbesatz höre sich für einen Laien sicher enorm an, entspreche aber den Großvieheinheiten von 175 Kühen und sei damit nicht außergewöhnlich. Die Legehennen könnten unter diesen Bedingungen 16 Monate lang Eier legen. Die Eier würden in einem Umkreis von ca. 100 km bis ins Ruhrgebiet vermarktet.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass die Gefahr von Krankheitsübertragungen durch mehrere Ställe verringert werde.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Verlagerung vom Innen- in den Außenbereich zustimmen könne, die Erweiterung von derzeit 32.000 Lege- und Junghennen auf insgesamt 54.000 Lege- und Junghennen für bedenklich halte.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen werde, da durch die Planung für alle Beteiligten eine „win-win-Situation“ entstehe. Das Konfliktpotential im Wohngebiet an der Schöppinger Straße könne beseitigt werden und man erhalte eine zusätzliche Referenz für Rosendahl, wenn die Eier weiter unter diesem Namen vertrieben werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verweist darauf, dass die Grünen grundsätzlich gegen Massentierhaltung seien. In Billerbeck habe es daher massive Proteste gegeben. Er sehe es jedoch als großen Vorteil an, dass die Legehennenaufzucht aus dem Innenbereich in den Außenbereich verlegt werde. Zudem sei ihm bewusst, dass die Tätigkeit als Landwirt unter dem zunehmenden Konkurrenzdruck nicht einfacher werde. Er werde daher für die Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN dem Antrag zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt, ob die Betriebsgenehmigung für den bisherigen Standort der Legehennenaufzucht an der Schöppinger Straße befristet sei.

 

Herr Sengenhorst erklärt, dass die Betriebsgenehmigung von 1995 noch immer gültig sei. Seit 2005 werde aber an der Schöppinger Straße nur noch die Junghennenaufzucht betrieben. Die Legehennen seien seitdem auf der Hofstelle am Ludgerusweg untergebracht.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck fragt, ob dadurch möglicherweise die Gefahr bestehe, dass sich ein anderer Geflügelbetrieb an der Schöppinger Straße niederlasse.

 

Herr Sengenhorst antwortet, dass er Herrn Wolbeck sehr gut kenne und daher sicher sei, dass dieser den Bereich einer Wohnbebauung zuführen wolle.

 

Fachdienstleiterin Brodkorb ergänzt, dass man dies auch planungsrechtlich absichern könne.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: