Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan „Nordwestlich der Holtwicker Straße“  im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/243 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2  BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/243 und begrüßt zu diesem TOP den inzwischen erschienenen Herrn Lang vom Planungsbüro Wolters Partner.

 

Herr Lang erläutert den der Sitzungsvorlage beigefügten Bebauungsplanentwurf und das ebenfalls beigefügte Bebauungskonzept. Zudem verweist er auf die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, wonach vom Landesbetrieb Straßen.NRW ein Verkehrsgutachten für die geplante Anbindung des Baugebietes an die „Holtwicker Straße“ und die zusätzliche Erschließung über den „Hermann-Löns-Weg“ sowie von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord-Westfalen ein Immissions-Gutachten wegen zwei südlich der „Holtwicker Straße“ gelegener Gewerbebetriebe gefordert werde. Diese Gutachten seien noch nicht fertiggestellt.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, warum ein Immissions-Gutachten gefordert werde, obwohl es doch schon eine bestehende Bebauung gebe.

 

Herr Lang antwortet, dass es für die bestehende Bebauung keinen Bebauungsplan gebe, so dass im Zuge des neu aufzustellenden Bebauungsplanes die Wohnbebauung quasi näher an die Betriebe heran rücke und geprüft werden müsse, welche Genehmigung die Betriebe erhalten haben.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kreutzfeldt, ob man die bestehende Bebauung an der Holtwicker Straße nicht unberücksichtigt lassen könne, antwortet Herr Lang, dass dies ein wesentlicher Punkt sei, der abgeklärt werden müsse. Die IHK bitte darum, dass die Betriebe weiter so agieren können wie bisher. Das müsse nun mit einem Gutachten geklärt werden. Das bedeute aber nicht, dass es ein Problem geben werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt, ob ein Verkehrsgutachten auch notwendig sei, wenn die Landstraße „Holtwicker Straße“ sich im Eigentum der Gemeinde Rosendahl befände. Dies sei ja nach Fertigstellung der Umgehungsstraße vor einigen Jahren überlegt worden.

 

Herr Lang antwortet, dass in dem Fall sicher anders vorgegangen werden könne. Aktuell sei die „Holtwicker Straße“ aber noch Landstraße und der Landesbetrieb Straßen.NRW verlange das Gutachten. Zudem könne man damit die künftige Belastung der Anwohner am „Hermann-Löns-Weg“ abklären, die schon ihre dahingehenden Bedenken vorgetragen hätten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, ob die Grundstückseigentümer der schon bestehenden Wohnbebauung darauf angesprochen worden seien, ob sie an einer Hinterbebauung interessiert seien.

 

Fachdienstleiterin Brodkorb antwortet, dass aktuell kein Interesse der Anlieger an einer Hinterbebauung bestehe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass er davon ausgehe, dass die Begründung für den Bedarf an neuen Flächen im Außenbereich für die Bezirksregierung nicht ausreichend sein werde.

Er fragt, ob man vertraglich einen eventuellen Nachteilsausgleich für die bestehende Bebauung regeln könne und ob zudem eine später gewünschte Hinterbebauung noch möglich sei.

 

Herr Lang antwortet, dass der Bedarfsnachweis für diese Fläche noch aufgearbeitet werden müsse. Die Ziele des Regionalplanes sähen vor, dass eine Außenentwicklung nur dann betrieben werden dürfe, wenn die Innenentwicklung nicht den nötigen Erfolg bringe. Der rechnerische Nachweis dafür liege bereits vor. Allerdings müsse noch geklärt werden, ob die Möglichkeiten zur Innenentwicklung ausreichend genutzt worden seien.

Er erläutert im Folgenden, dass die Ausrichtung der geplanten Gebäude in südöstlicher Richtung erfolgen solle, um Solarenergie nutzen zu können. Es sollen ferner lediglich die Baukörperhöhe und die maximale Traufhöhe festgesetzt werden, um Staffelgeschossbauten zu vermeiden.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass in diesem Baugebiet zudem erstmals in Doppelhäusern 4 Wohneinheiten zugelassen werden sollen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck fragt, wie bei dem geplanten Baugebiet die Parkplatzsituation aussehe.

 

Herr Lang antwortet, dass pro Wohneinheit 1 Stellplatz auf den jeweiligen Grundstücken ausgewiesen werden müsse, diese aber z.B. bei Doppelhäusern mit zwei Wohneinheiten nicht hintereinander liegen dürfen. Zudem seien im Bereich der Wendehammer Besucherparkplätze vorgesehen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass auch eine Spielfläche für kleinere Kinder vorgesehen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf ist erfreut über den aktuellen Planungsstand. Der Bedarf an Grundstücken sei bei jungen Familien auf jeden Fall gegeben. Es sei durchaus wünschenswert, den Flächenverbrauch einer Gemeinde zu reglementieren, aber man könne Grundstückseigentümer nicht dazu zwingen, ihre Grundstücke einer Hinterbebauung zuzuführen. Die Politik könne zwar entsprechende Wünsche äußern, aber darüber hinaus nichts tun. Er hoffe, dass die bestehenden Hürden für dieses Baugebiet genommen werden können.

 

Ausschussmitglied Söller fragt, wo die Doppelhausbebauung erfolgen solle. Dies sei aus dem Planentwurf nicht zu erkennen.

 

Herr Lang antwortet, dass dies zeichnerisch nicht dargestellt wurde, aber in den Erläuterungen verdeutlicht wird.

 

Ausschussmitglied Söller fragt weiter, ob eine Südwestausrichtung für die Nutzung von Solarenergie nicht sinnvoller sei als eine Südostausrichtung.

 

Herr Lang antwortet, dass Herr Söller damit grundsätzlich Recht habe, dass aber eine optimale Nutzung der Fläche nur mit dieser Planung möglich sei.

 

Auf den Vorschlag von Bürgermeister Niehues, dass die Bauherren die Hauptfirstrichtung ihrer Häuser drehen könnten, entgegnet Herr Lang, dass dabei aber unbedingt darauf geachtet werden müsse, dass die Häuser sich nicht gegenseitig verschatten, um eine uneingeschränkte Nutzung von Solarenergie zu gewährleisten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber regt in diesem Zusammenhang an, seitens der Politik zu beschließen, dass das Planungsbüro auf jeden Fall die Nutzung von Solarenergie für alle Grundstücke einplane. Er weist sodann nochmals auf die Pflicht zur Innenverdichtung hin und fragt, ob den Grundstückseigentümern im Innenbereich auch verdeutlicht wurde, dass aus Kostengründen ein Grundstück geteilt werden könne, um zusätzliche Erschließungskosten zu vermeiden. Nach den Prognosen sei Rosendahl flächenmäßig bereits überversorgt und das entsprechende Landesgesetz müsse beachtet werden.

 

Fachdienstleiterin Brodkorb antwortet, dass alle Möglichkeiten und Varianten ausdiskutiert worden seien, ohne dass sich weitere Grundstückseigentümer zu einer Bebauung ihrer Grundstücke im Innenbereich entschieden hätten. Sie macht deutlich, wie dringend notwendig das neue Baugebiet sei, da es zahlreiche Nachfragen von jungen Familien nach Baumöglichkeiten gebe. Im Ortsteil Osterwick gebe es aktuell nur noch Erbpachtgrundstücke im Baugebiet „Kleikamp“, die aber nicht besonders begehrt seien.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck weist darauf hin, dass das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich noch nicht abgeschlossen sei, wobei auch die von Herrn Weber genannten Punkte berücksichtigt werden müssten. Dennoch sei das Landesgesetz mit dem Vorrang zur Innenverdichtung nicht überall in gleicher Form anwendbar.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf schlägt vor, die Straße in dem geplanten Baugebiet „Jakob-Rose-Straße“ zu benennen, um an den letzten jüdischen Einwohner in Osterwick zu erinnern.

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt, ob bei der Planung auch angedacht worden sei, dass neue Baugebiet direkt über den Hermann-Löns-Weg zu erschließen.

 

Dies wird von Herrn Lang für das jetzige Baugebiet verneint. Für eine spätere Erweiterung des Baugebiets könne darüber nachgedacht werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt die Verwaltung, wann die Übernahme der Landstraße in Gemeindeeigentum geplant sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass dies eine Frage sei, die noch grundsätzlich vom Rat entschieden werden müsse, weil mit der Übernahme der ca. 3 km langen Landstraße in Gemeindeeigentum auch die Übernahme der kompletten Unterhaltungskosten verbunden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing bittet darum, in einer der nächsten HFA-Sitzungen darüber zu informieren, in welcher Höhe Unterhaltungskosten auf die Gemeinde Rosendahl zukämen.

 

Dies wird von Bürgermeister Niehues zugesagt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing weist sodann darauf hin, dass in der Planung deutlich mehr Stellplätze als Spielfläche berücksichtigt worden seien und fragt, ob man die aktuell geplante Spielfläche nicht an den Wassergraben verlegen könne.

 

Auf den Vorschlag von Herrn Lang, hier evtl. Grundstücke zu tauschen, um die Spielfläche an den Wassergraben zu legen, äußert Bürgermeister Niehues massive Bedenken. Die Spielfläche sei ohnehin nur für Kleinkinder gedacht und solle möglichst zentral liegen. Zudem führe der Wassergraben bei starkem Regen sehr viel Wasser und stelle dann eine große Gefahr dar. Größere Kinder sollten ohnehin den Spielplatz im „Wiedel“ nutzen, der schnell erreichbar sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bittet darum, schon heute eine Entscheidung über die Möglichkeit der Solarenergienutzung in diesem Baugebiet zu fällen.

 

Herr Lang erklärt, dass das Konsequenzen für die Planung hätte. Die überbaubaren Flächen müssten dann eingekürzt werden damit zwischen den Häusern immer gleiche Abstände bestehen. Alle Grundstücke hätten dann einen Südgarten, der aber auch mal an der Straße liegen könne. Zudem müsse die Firstrichtung im Bebauungsplan dann festgesetzt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass die CDU-Fraktion darüber heute keine Entscheidung treffen, sondern diese Anregung zunächst in der Fraktion beraten wolle. Er fragt daher Herrn Lang, wie die zeitliche Planung sei und ob eine Verschiebung dieser Entscheidung ein Problem sei.

 

Herr Lang erklärt, dass es kurzfristig möglich sei, den Plan zeichnerisch für eine Planung mit Solarenergie zu verändern. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung könne dann bereits durchgeführt werden. Da ohnehin noch auf das Verkehrsgutachten gewartet werde und der Nachweis der durchgeführten Innenentwicklung der Gemeinde Rosendahl ausgearbeitet werden müsse, gehe dadurch keine Zeit verloren. Er schätze, dass in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses nach den Herbstferien der Entwurf des Flächennutzungsplanes beschlossen werden könne. Die Offenlegung des Bebauungsplanes könne wahrscheinlich spätestens im November 2015 erfolgen, so dass Anfang 2016 der Satzungsbeschluss gefasst werden könne.

 

Bürgermeister Niehues schlägt vor, den Beschluss dahingehend abzuändern, dass die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ noch nicht durchgeführt wird.

 

Herr Lang antwortet, dass der Beschluss durchaus so wie vorgeschlagen gefasst werden könne, da auch nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit noch Planänderungen möglich seien. Es sei kein Problem, einen Planentwurf für die bessere Nutzung der erneuerbaren Energien bis zur nächsten Woche fertigzustellen und diesen dann in einer Bürgerversammlung vorzustellen.

 

Fachbereichsleiterin Roters begrüßt diesen Vorschlag. Wenn das Verkehrsgutachten vorliege, müsse ohnehin eine Bürgerversammlung durchgeführt werden und je früher man die Sorgen und Nöte der Bürger ausräumen könne, umso unproblematischer gehe es dann weiter.

 

Die Frage des Ausschussmitgliedes Lethmate, ob die im Planentwurf ausgewiesenen Grünstreifen im Gemeindeeigentum bleiben, wird von Bürgermeister Niehues bejaht.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck regt abschließend an, die kleineren Straßen in dem neuen Baugebiet zusätzlich mit weiteren Namen zu versehen, weil dies aus rettungstechnischer Sicht besser sei.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: