Der Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. IX/245 zu den Anlagen I und II beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/245 als Anlage III beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/245.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, ob das Lärmschutzgutachten nur für das Flurstück 111 erstellt wurde.

 

Dies wird von Fachdienstleiterin Brodkorb bestätigt.

 

Der Ausschuss folgt sodann dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: