Der Planungsstand wird anerkannt und dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/246 zur Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/246 als Anlage II beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/246.

 

Der Ausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: