Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Die öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses HFA/IX/03 am 7. Mai 2015 wird mit der vorstehend von Herrn Deitert vorgetragenen textlichen Änderung genehmigt.

 

Ein Auszug über die gewünschte Textänderung wird dem Originalprotokoll beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   8 Ja Stimmen

                                                                                  1 Nein Stimme

                                                                                1 Enthaltung


Bürgermeister Niehues fragt, ob es Einwendungen gegen die öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015 gibt.

 

Ausschussmitglied Deitert verweist auf den TOP 6 „Festlegung der Vermarktungsbedingungen zum 01. Juli 2015 für die Veräußerung der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke“ und die im 1. Absatz wiedergegebene Wortmeldung von ihm:

 

Ausschussmitglied Deitert verweist auf die seit Jahren übliche starre Preisgestaltung, die dazu führe, dass Grundstücke teilweise sehr schnell verkauft würden. Er regt an, über eine differenziertere Preisgestaltung innerhalb eines Baugebietes nachzudenken, und besonders begehrte Grundstücke teurer anzubieten.“

 

Dies habe er so nicht gesagt und sei missverständlich, da es ihm insgesamt um eine flexiblere Preisgestaltung in beide Richtungen gegangen sei.

 

Bürgermeister Niehues bittet um eine Formulierung des Änderungwunsches.

 

Ausschussmitglied Deitert schlägt vor, die Wortmeldung folgendermaßen zu formulieren (Änderungen unterstrichen):

 

Ausschussmitglied Deitert verweist auf die seit Jahren übliche starre Preisgestaltung, die dazu führe, dass Grundstücke teilweise sehr schnell verkauft würden. Er regt an, über eine differenziertere Preisgestaltung innerhalb eines Baugebietes nachzudenken und nach Attraktivität flexibler zu gestalten. Dies könne bei sehr attraktiven Grundstücken zu einer Preiserhöhung, bei weniger attraktiven Grundstücken gegebenfalls zu einer Preissenkung führen.

 

Ausschussmitglied Neumann moniert, dass Herr Deitert, die Frist zur Einreichung eines schriftlichen Änderungswunsches versäumt habe und deshalb eine Änderung nicht möglich sei.

 

Schriftführerin Wisner-Herrmann teilt mit, dass Herr Deitert sie bereits kurz nach Veröffentlichung der Niederschrift angerufen habe und diesen Änderungswunsch vorgetragen habe. Sie habe bereits telefonisch zugesagt, dass sie mit dieser Änderung einverstanden sei, Herrn Deitert aber um eine schriftliche Mitteilung des Textes gebeten. Dazu sei es aber aus Zeitgründen nicht gekommen. Herr Deitert habe sie am Tag vor der Sitzung nochmals telefonisch kontaktiert und sie habe vorgeschlagen, dass er den Änderungswunsch in der Sitzung vortrage.

Dies sei nach § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Rosendahl durchaus möglich, da sie sich als Schriftführerin mit der Änderung einverstanden erklärt habe.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: