Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/254 beigefügten Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird zugestimmt.

 

Auf der Grundlage dieses Entwurfes sind die öffentliche Auslegung analog § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden und sonstigen betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/254 und teilt mit, dass der beigefügte Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Vorfeld in 3 Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Bezirksregierung, der IHK, Einzelhandelsvertretern, der Handwerkskammer, den Werbegemeinschaften und den im Rat vertretenen Fraktionen vorberaten wurde.

 

Herr Schrader erläutert anschließend anhand einer Präsentation (Anlage I) ausführlich den Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, wie die Steuerung in Bezug auf den Online-Handel erfolgen könne, da es bereits Online-Händler gebe, die einen sogenannten Werksverkauf anbieten.

 

Herr Schrader antwortet, dass es sich hier um eine Mischform handele und insbesondere der Online-Handel nicht steuerungsfähig sei, weil ein erheblicher Anteil der Ware nicht im Ortskern erworben werde. Üblicherweise biete ein Online-Händler auch keinen Vor-Ort-Verkauf an. Allerdings habe er in diesem Zusammenhang schon von einem Lebensmittelabholmarkt gehört, der diesen Kunstgriff nutze, um sich nicht im Zentrum ansiedeln zu müssen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt äußert seine Bedenken bezüglich des Nebensortimentes in Tankstellen. Wenn diese sich ungehindert in Gewerbegebieten ansiedeln dürfen, könnten damit problemlos die sonst geltenden gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ausgehebelt werden.

 

Herr Schrader erklärt, dass Tankstellen sich auch an anderen Standorten ansiedeln dürften. Natürlich müsse die Verkaufsfläche für ein Nebensortiment angemessen dimensioniert sein.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing weist auf die im Ortsteil Holtwick ansässigen und in direkter Konkurrenz befindlichen Einkaufsmärkte „NETTO“ und „LIDL“ hin. Nach dem Entwurf des Gutachtens habe der „LIDL-Markt“ die Möglichkeit einer Erweiterung, da er im Zentrum liege, der „NETTO-Markt“ hingegen nicht. Er fragt, ob es dennoch eine Möglichkeit gebe, dem „NETTO-Markt“ auf Wunsch die Möglichkeit für eine Erweiterung zu geben.

 

Herr Schrader antwortet, dass man entweder dem „NETTO-Markt“ einen anderen Standort im Zentrum anbieten könne oder den Regionalplan ändern müsse. Letzteres halte er jedoch für schwierig, wenn überhaupt möglich und würde nach seiner Einschätzung einige Wahlperioden in Anspruch nehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass die CDU-Fraktion den vorliegenden Entwurf mit den vorgeschlagenen zentralen Versorgungsbereichen begrüße. Damit werde dem vorhandenen Einzelhandelsbestand Vertrauen entgegen gebracht.

 

Nach der Beantwortung weiterer Verständnisfragen bedankt sich Ausschussvorsitzender Lembeck bei Herrn Schrader.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: