Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Die Gebührennachkalkulation 2014 sowie die Prognose für das Jahr 2015 für den Bereich der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/251.

 

Ausschussmitglied Fedder fragt, wie es zu einem Minderaufwand von -61.919,58 € gekommen sei (Seite 2 Nachkalkulation).

 

Fachdienstleiterin Brömmel erklärt, dass sich dieser Minderaufwand aus vielen kleinen Einsparungen in den verschiedenen Kostenstellen ergeben habe. Es gebe keine größere Einsparung in einem bestimmten Bereich, die dafür ursächlich sei.

 

Ausschussmitglied Neumann fragt, ob ursächlich für Überschüsse nicht die erhöhten kalkulatorischen Zinsen seien.

 

Fachdienstleiterin Brömmel antwortet, dass der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen gleich geblieben sei, allerdings seien die kalkulatorischen Kosten insgesamt niedriger, weil die Investitions- und Anschaffungskosten geringer gewesen seien. Einige in 2015 geplante Maßnahmen würden erst in den Folgejahren durchgeführt. 

 

Ausschussmitglied Fedder fragt, inwieweit die versiegelten Flächen auf privaten Grundstücken nachgehalten werden können, wenn dies nicht durch einen Bauantrag offenkundig werde.

 

Produktverantwortliche Berger antwortet, dass dies tatsächlich schwer nachzuhalten sei. Sie erhalte alle Daten, die über einen Bauantrag laufen. Freiwillige Rückmeldungen seien eher selten, wobei die Mitarbeiter der Verwaltung durchaus auf Veränderungen im Ortsbild achten würden und Informationen darüber weitergäben. Für das Jahr 2017 sei eine erneute Überfliegung des Gemeindegebietes geplant.

 

Ausschussmitglied Neumann fragt, ob inzwischen darüber nachgedacht worden sei, für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes und die Entsorgung von Abwässern in das gemeindliche Abwassernetz eine Gebühr zu erheben. Möglicherweise könne man die Nutzung der Abwasserentsorgung über den Erwerb von Wertmarken steuern.

 

Ausschussmitglied Rahsing erklärt, dass er es für schwierig halte, an die Nutzer des Wohnmobilstellplatzes Marken für die Abwasserentsorgung zu verkaufen.

 

Ausschussmitglied Reints ergänzt, dass die Leute, die den Wohnmobilstellplatz für eine längere Zeit nutzen, sich auch vor Ort versorgen müssten und so den Handel unterstützen. Er glaube, dass die Gemeinde Rosendahl besser beraten sei, wenn sie den Platz weiter kostenfrei anbiete.

 

Das sieht auch Bürgermeister Niehues so, der befürchtet, dass bei einer Entgelterhebung für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes die Nutzer ausbleiben würden.

 

Ausschussmitglied Reints fragt, ob es möglich sei, die quartalsmäßige Zahlung von Abgaben auf eine monatliche Zahlung umzustellen. Er sei danach von einigen Bürgern gefragt worden.

 

Fachdienstleiterin Brömmel antwortet, dass dies auf Wunsch in Einzelfällen möglich sei. Die Betreffenden mögen sich in der Finanzbuchhaltung melden.

 

Ausschussmitglied Fedder fragt, ob für das Jahr 2015 noch größere Investitionen anstehen, für die die Überdeckung genutzt werden könne.

 

Fachdienstleiterin Brömmel erklärt, dass größere Investitionen in 2015 nicht anstehen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass die aktuellen Überschüsse auch dadurch entstanden seien, dass ökologische Maßnahmen an Gewässern noch nicht, wie eigentlich geplant durchgeführt werden konnten, da der Abstimmungsprozess mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde (Kreis Coesfeld) noch nicht abgeschlossen sei. In den nächsten Jahren seien hierfür Ausgaben von etwa 500.000 € zu erwarten. Er empfehle daher, die Abwassergebühr stabil zu halten und die Überschüsse hierfür zurück zu behalten.

 

Ausschussmitglied Fedder plädiert dafür, so zu wirtschaften, dass nicht später eine Gebührensenkung wegen weiterer Überschüsse erfolgen müsse.

 

Ausschussmitglied Neumann fragt nach dem Sachstand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

 

Bürgermeister Niehues erläutert, dass nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Einleitung von Regenwasser und Mischwasser in die Gewässer reduziert werden müsse. Das sei aber nicht überall möglich, weil für die geforderten Regenrückhaltebecken keine oder keine ausreichend großen Flächen zur Verfügung stünden. Daher würden ersatzweise ökologische Ausgleichsmaßnahmen gefordert, so z.B. für den Varlarer Mühlenbach für den Gewässerabschnitt von der Ortslage Osterwick bis zum geplanten Regenrückhaltebecken bei Korbeck in Höven.

Für das Jahr 2020 sei die sogenannte vierte Reinigungsstufe, für die Kläranlagen mit dem Einsatz von Aktivkohle zu erwarten, die hohe Investitionen erfordern würden. In vielen Kommunen würden aktuell Machbarkeitsstudien erstellt. Er schlage daher vor, zunächst abzuwarten, wie andere Kommunen das Problem lösen wollen, und davon zu profitieren. 

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: