Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/240 beigefügte Antrag auf Verlagerung eines Betriebes zur Junghennenaufzucht und Legehennenhaltung aus dem Ortskern Osterwick zur am Ludgerusweg im Ortsteil Osterwick gelegenen Hofstelle mit einer Erweiterung des dort bestehenden Betriebes wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür erforderliche Planverfahren durchzuführen, sofern sämtliche Kosten vom Antragsteller übernommen werden.

 

Das Verfahren zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche für die Geflügelhaltung im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/240 als Anlage III beigefügten Planübersicht zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                                   20 Ja Stimmen

                                                                                    1 Nein Stimme

                                                                                    2 Enthaltungen


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 27. August 2015.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass bisher vom Rat noch keine Sondergebietsfläche im Außenbereich ausgewiesen wurde. Bisher sei auch noch nie darüber diskutiert worden, ob eine solche Massentierhaltung in der Gemeinde Rosendahl gewünscht sei und ob damit nicht die Münsterländer Parklandschaft weiter beeinträchtigt werde. Er glaube nicht, dass er diesem Vorhaben zustimmen könne.

Er macht weiter darauf aufmerksam, dass der geplante Betrieb der Familie Sengenhorst nur ca. 250 m von einer Wohnsiedlung entfernt sei.

Man müsse vor der Genehmigung erst einmal grundsätzlich überlegen, wie man mit so einem Antrag umgehen wolle, weil die Möglichkeit bestehe, dass weitere Landwirte einen Antrag auf Ausweisung einer Sondergebietsfläche stellen werden. Seiner Ansicht nach müssten bei dieser Fragestellung auch die Bürger mitgenommen werden, insbesondere die Anlieger der angrenzenden Wohnsiedlung. Wenn Bürger grundsätzlich der Genehmigung von Massentierhaltung zustimmen, werde er als Politiker diesen Schritt mitgehen. Im Moment aber sei das noch nicht der Fall.

 

Der Rat folgt sodann der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: