Der Planungsstand wird anerkannt und dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/246 zur Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/246 als Anlage II beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 27. August 2015.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragt, ob dies tatsächlich erst die 10. Änderung des Bebauungsplanes sei. Er habe den Eindruck, dass hier schon viel öfter Änderungen vorgenommen wurden.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es vereinfachte und qualifizierte Änderungen gebe. Hier handele es sich um eine qualifizierte Änderung. Insgesamt habe es aber schon ca. 50 Änderungen gegeben.

 

Der Rat folgt sodann der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: