Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt, dass vor der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, das auf die Anregung oder Initiierung seitens eines Dritten zurückgeht, zuvor grundsätzlich der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten i. S. der §§ 11 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB) vorzusehen ist.

 

Dieser Grundsatzbeschluss bezieht sich auf die in der SV IX/236 dargelegten Sachverhalte. Die Regelungen dieses Grundsatzbeschlusses werden ab dem 01. Januar 2016 verbindlich angewendet. Nach Ablauf eines Jahres legt die Verwaltung dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einmalig einen Erfahrungsbericht über die Handhabung vor.


Abstimmungsergebnis:                                   21 Ja Stimmen

                                                                                    2 Nein Stimmen


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 27. August 2015.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass er mit dem Inhalt der Sitzungsvorlage nicht einverstanden sei. Er halte auch nichts von einer probeweisen Einführung des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrags. Er plädiere dafür, dass zukünftig Wünsche für Bauleitplanverfahren, die dem Bürgermeister vorgetragen werden, zunächst an den Rat weitergeleitet werden. Der Rat solle dann über die weitere Verfahrensweise entscheiden.

 

Fachbereichsleiterin Roters antwortet, dass die Probezeit absichtlich vereinbart werden solle, weil es eine Unmenge von Einzelfällen gebe, die man nicht vorhersehen könne. Es gehe bei der Kostenübernahme ausschließlich um Kosten für Dritte, um Kosten für Lärmgutachten oder Geruchsgutachten in Fällen, in denen es kein überwiegendes öffentliches Interesse gebe. Sie gehe davon aus, dass dies nicht so oft vorkommen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf plädiert dafür, den Verwaltungsvorschlag zunächst zu testen, so wie es vorgeschlagen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse betont nochmals, dass der Rat darüber entscheiden solle, ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden solle und nicht die Verwaltung. Diese habe dem Rat zuzuarbeiten. Es sei richtig, dass sich Bürger, die von einer Maßnahme profitieren, an den Kosten beteiligen, aber er bestehe darauf, dass der Rat darüber zuvor informiert werde. Er schlage daher vor, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ändern.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass die WIR-Fraktion einen Grundsatzbeschluss kritisch sehe, aber mit der geplanten Erprobung der Vorgehensweise einverstanden sei. Möglicherweise könne man im Haupt- und Finanzausschuss über eine Änderung der Geschäftsordnung diskutieren, um zu verhindern, dass die Verwaltung externe Planungskosten beauftrage, ohne den Rat zuvor zu informieren.

 

Fachbereichsleiterin Roters schildert einen Fall, der vor ihrer Zeit als Fachbereichsleiterin geschehen sei. Dabei seien von einem Bauherren mehrfach Architektenpläne eingereicht worden, die immer wieder zu einer Bebauungsplanänderung geführt hätten. Die letzte Variante, die dann realisiert wurde, hätte aber ohne jegliche Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden können. Daher halte sie es für richtig, wenn die Verwaltung hier bereits die Möglichkeit habe, einzugreifen bzw. mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages unnötige Kosten für die Gemeinde Rosendahl zu verhindern.

 

Ratsmitglied Lembeck erklärt, dass es grundsätzlich um eine Bewusstseinsbildung bei den Bürgern gehe. Den Bürgern müsse klar sein, dass die Änderung eines Bebauungsplanes Kosten verursache und man sich zuvor Gedanken machen muss, ob eine Änderung tatsächlich notwendig ist.

 

Ratsmitglied Lethmate äußert abschließend Bedenken, ob man sich mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages wenn nicht rechtlich sich aber zumindest politisch binde.

 

Der Rat folgt sodann der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: