Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan „Nordwestlich der Holtwicker Straße“  im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/243 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2  BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                                   20 Ja Stimmen

                                                                                    1 Nein Stimme

                                                                                    2 Enthaltungen


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 27. August 2015. Er teilt mit, dass der Fraktionsvorsitzende Weber in der Ausschusssitzung den Vorschlag zur besseren Ausnutzung von erneuerbaren Energien in dem geplanten Baugebiet gemacht habe und Herr Lang vom Büro Wolters Partner dazu einen alternativen Planentwurf erstellt habe.

Er stellt diesen Planentwurf vor (Anlage III) und erläutert, dass dieser Planentwurf für die künftigen Bauherren folgende Einschränkungen beinhaltet:

 

  1. Die Baugrenzen wurden stark reduziert, so dass alle Häuser in einer Reihe den gleichen Abstand zu den davor oder dahinter liegenden Häusern erhalten, damit alle Häuser die gleiche Sonneneinstrahlung erhalten.

 

  1. Für alle Häuser wird eine einheitliche Hauptfirstrichtung festgesetzt, damit sich benachbarte Häuser nicht gegenseitig verschatten.

 

  1. Die maximale Firsthöhe wird von 10,50 m auf 9,50 m reduziert, damit auch die auf der Nordseite liegenden Häuser noch Sonneneinstrahlung erhalten, wenn die Sonne tiefer steht.

 

Wenn diese Planung so beschlossen werde, müsse sie auch dauerhaft Bestand haben und dürfe später nicht geändert werden, weil die Bauherren einen Vertrauensschutz für die besonderer Nutzung der erneuerbaren Energien erhalten haben.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass die CDU-Fraktion noch nicht über dieses Thema habe beraten können. Er halte aber die vorgestellten Festsetzungen persönlich für sehr restriktiv und frage sich, ob man mit so einer Festsetzung nicht das Kaufinteresse reduziere. Er favorisiere daher den Ursprungsplan.

 

Ratsmitglied Deitert fragt, ob es bereits eine Interessentenliste für dieses Baugebiet gebe und man mit den Interessenten über ihre Wünsche gesprochen habe.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass es noch keine Gespräche mit Interessenten gegeben habe. Er sehe aber die Möglichkeit, dass man mit beiden Entwürfen in die frühzeitige Bürgerbeteiligung gehe, um den Bürgern zu zeigen, was möglich und vorgesehen sei. In einer Bürgerversammlung könne dann darüber diskutiert und beraten werden. Erst bei der öffentlichen Auslegung müsse der endgültige Planentwurf feststehen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt fragt, ob auch eine Mischform möglich sei, bei der man nur einen Teilbereich des Bebauungsplanes für die Nutzung von erneuerbaren Energien ausweise.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass das eine Möglichkeit sein könne.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellt fest, dass hier ein Baugebiet „aus dem Boden gestampft“ werde und man noch nicht die Wünsche möglicher Interessenten kenne. Der Vorschlag des Bürgermeisters, in einer Bürgerversammlung beide Pläne vorzustellen sei für ihn ein gangbarer Kompromiss und zudem eine Neuerung in der Vorgehensweise. Er halte nichts davon, bauwilligen Interessenten vorzuschreiben, wie sie zu bauen haben. In einer Bürgerversammlung könne man die Wünsche abfragen und abklären. Ein späterer Grundstückskauf erfolge dann ohnehin mit den Vorgaben, die der Bebauungsplan beinhalte und die dann jedem Käufer bekannt seien.

 

Ratsmitglied Fedder gibt zu bedenken, dass das Interesse an Photovoltaikanlagen nicht mehr so groß sei wie vor einiger Zeit, weil sich die Förderrichtlinien geändert hätten. Er plädiere dafür, die Firstrichtung in diesem Baugebiet freizugeben.

 

Ratsmitglied Lembeck macht darauf aufmerksam, dass auch der erste Planentwurf grundsätzlich die Photovoltaiknutzung zulasse. Dabei könne sich jeder überlegen, wie er bauen wolle. Der heute vorgestellte Plan sei zwar für die Photovoltaiknutzung optimiert, aber er halte ihn für sehr restriktiv. Er bittet darum, dies zu bedenken und den ursprünglich vorgestellten Plan nicht zu „zerreden“.

 

Ratsmitglied Lethmate hat Bedenken, ob die im zweiten Plan festgesetzte Firstrichtung überhaupt ausreichend sei. Möglicherweise müsse man auch die Art der Grundstücksbepflanzung regeln, damit nicht später ein großer Baum ein anderes Grundstück verschatte.

 

Bürgermeister Niehues hält das nicht für notwendig, weil die Grundstücke gar nicht so groß seien, dass ein großer Baum gepflanzt werden könne.

 

Ratsmitglied Espelkott weist darauf hin, dass zu den erneuerbaren Energien nicht nur die Solarenergie gehöre, sondern auch neue Heiztechniken. Beides sei bei der Bebauung nach dem ursprünglichen Plan möglich. Die Bürger sollten möglichst frei bauen können. Er plädiere daher dafür, den Aufstellungsbeschluss für den ursprünglich vorgestellten Bebauungsplan zu fassen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass Solarenergie trotz geänderter Förderrichtlinien noch immer sehr attraktiv sei. Er wolle bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nachbarschaftsstreitigkeiten vermeiden, die entstehen könnten, wenn ein später gebautes Haus die Photovoltaikanlage eines bereits fertigen Hauses verschatte.

 

Ratsmitglied Lethmate sieht die Baugrenzen in dem neu vorgelegten Plan sehr kritisch. Die Grundstücke, die an einem Wendehammer liegen, müssten sehr lange Grundstückszufahrten bauen, um zu ihren Häusern zu kommen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing favorisiert ebenfalls den zuerst in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vorgestellten Bebauungsplan mit möglichst wenigen Vorgaben. Aus diesem Grunde rate er auch von der von Herrn Kreutzfeldt vorgeschlagenen gemischten Lösung ab. Ihm stelle sich zudem die Frage, ob bei einer Entscheidung für den zweiten Planentwurf später Regressforderungen auf den Rat zukommen könnten, wenn dieser Plan aus irgendeinem Grund doch noch einmal geändert werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues betont, dass bei einer Entscheidung für den zweiten Plan dieser später auf keinen Fall mehr gelockert werden dürfe. 

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bittet abschließend um Abstimmung, welche Planvariante vom Rat favorisiert werde.

 

Bürgermeister Niehues schlägt vor, zunächst über den Verwaltungsvorschlag, der sich auf den ersten Plan beziehe, abzustimmen. Aus dem Abstimmungsergebnis ergebe sich dann, ob eine weitere Abstimmung über den zweiten Plan erforderlich sei.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: