1.       Der Beschluss des Rates vom 19.09.2013 (TOP 6 ö. S., Ergänzungsvorlage Nr. VIII/575/1) über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird bestätigt, soweit sich die Stellungnahmen nicht bereits im weiteren Planverfahren durch den Wegfall von Windeignungsflächen erledigt haben.

 

Abstimmungsergebnis:                9 Ja Stimmen

                                                                               3 Nein Stimmen

                                                                               1 Enthaltung

 

 

2.       Der Beschluss des Rates vom 21.11.2013 (TOP 8 ö. S., Sitzungsvorlage Nr. VIII/614) über die Prüfung und Abwägung von weiteren nachträglich eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern wird bestätigt.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Ja Stimmen

                                                                               3 Nein Stimmen

                                                                               1 Enthaltung

 

 

3.       Die 34 Einzelbeschlüsse des Rates vom 29.04.2015 (TOP 10 ö. S., Sitzungsvorlage Nr. IX/192) über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern werden bestätigt.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Ja Stimmen

                                                                               3 Nein Stimmen

                                                                               1 Enthaltung

 

 

4.       Der Beschluss des Rates vom 29.04.2015 (TOP 10 ö. S., Sitzungsvorlage Nr. IX/192) über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen 16 Stellungnahmen wird bestätigt.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Ja Stimmen

                                                                               3 Nein Stimmen

                                                                               1 Enthaltung

 

 

5.       Der Beschluss des Rates vom 25.06.2015 (TOP 7 ö. S., siehe Sitzungsvorlage Nr. IX/216) über die Prüfung und Abwägung der gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit eingeholten Stellungnahme wird bestätigt.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Ja Stimmen

                                                                               3 Nein Stimmen

                                                                               1 Enthaltung

 

6.       Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch wird entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/253 beigefügten Entwurf, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Potenzialflächenanalyse, festgestellt. Gleichzeitig wird die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Ja Stimmen

                                                                               3 Nein Stimmen

                                                                               1 Enthaltung

 

 

Anschließend übergibt stellvertretender Bürgermeister Söller die Sitzungsleitung wieder an Bürgermeister Niehues. Die Ratsmitglieder, die sich für befangen erklärt haben, nehmen wieder ihre Plätze ein.

 


Die Ratsmitglieder Deitert, Eilmann, Eimers, Espelkott, Gövert, Hemker, Schulze Baek, Tendahl und Wigger erklären sich für befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz. Sie nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass der heutige Feststellungsbeschluss Planungsrecht für die Windenergienutzung in den geplanten Konzentrationszonen schaffe. Die Befangenheit von Ratsmitgliedern sei aber nicht nur gegeben, wenn diese oder Angehörige im Sinne des § 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Flächennutzungsplan die Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) erhalten und damit einen Vorteil erlangen, sondern auch, wenn diese oder Angehörige Eigentümer von Flächen im Außenbereich sind, die außerhalb von Konzentrationszonen liegen, auf denen keine WEA errichtet werden können und die dadurch einen Nachteil haben. Da er selbst einen Angehörigen habe, der Flächen im Außenbereich besitze, erkläre er sich ebenfalls für befangen. Er bittet daher den stellvertretenden Bürgermeister Söller für diesen Tagesordnungspunkt die Leitung der Sitzung zu übernehmen.

 

Anschließend nimmt Bürgermeister Niehues ebenfalls im Zuschauerraum Platz.

 

Stellvertretender Bürgermeister Söller übernimmt die Leitung der Sitzung und verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 27. August 2015, in der das gesamte Planverfahren nochmals in den Blick genommen wurde.

Er schlägt vor, wie schon in der Sitzung des Ausschusses einzeln über die Punkte des Beschlussvorschlages abzustimmen.

 

Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgende Beschlüsse: