Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Der Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts an allen drei Rosendahler Grundschulen wird grundsätzlich zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 1 Enthaltung

 

 


Ausschussmitglied Haßler betonte die Wichtigkeit der Durchführung des Gemeinsamen Unterrichts und verwies auf die überaus positiven Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht an der Antonius-Grundschule Darfeld.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker fragte an, welche behinderten Kinder zukünftig im Rahmen des Gemeinsamen Unterricht beschult werden und welche nicht. Sofern nicht alle behinderten Kinder im Gemeinsamen Unterricht beschult werden sollen, müsse auch überlegt werden, wie man Eltern zukünftig vermittle, dass ihr Kind nicht am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen könne.

 

Rektor Kahlert wies bezugnehmend auf die Frage von Ausschussmitglied Fleige-Völker darauf hin, dass in Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulamt genau überlegt werde, ob ein Kind überhaupt für die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht geeignet sei. Wenn jedoch das Kind geeignet sei, so sei der gemeinsame Unterricht das Beste, was dem Kind passieren könne. Es sei für die geeigneten behinderten Kinder sehr wichtig, Anreize aus normalen Lerngruppen zu erhalten. Nach seiner Auffassung sei es möglichst zu vermeiden, Kinder mit gleichen Problemen zusammen zu fassen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilte für die SPD-Fraktion mit, dass diese voll und ganz den Gedanken des Gemeinsamen Unterrichts unterstütze. Er gab jedoch zu bedenken, dass folgende Behinderungen einen sonderpädagogischen Förderbedarf begründen können: Lern- und Entwicklungsstörungen, Geistige Behinderung, Körperbehinderung, Hörschädigungen, Sehschädigungen und Autismus. Gemeinsamer Unterricht sei für Kinder aller dieser Gruppierungen möglich. An seiner Schule in Ahaus als sog. Stützpunktschule würden bis auf Kinder mit einer geistigen Behinderung alle Behinderungsarten im Gemeinsamen Unterricht beschult. Dies halte er auch für sinnvoll. Sofern im Bereich der Gemeinde Rosendahl keine Stützpunktschule eingerichtet werde, bedeute dies für alle Rosendahler Schulen, dass in der Konsequenz die Gemeinde Rosendahl als Schulträger bei Bedarf an allen drei Schulen große Investitionen tätigen müsse, z.B. aufgrund des notwendigen Einbaus eines Treppenliftes für Rollstuhlfahrer o.ä..

Neben diesem finanziellen Aspekt gäbe es jedoch auch noch einen pädagogischen Aspekt, der bedacht werden müsse, so Ausschussmitglied Kreutzfeldt. Pro Kind und Woche stehen 3 Stunden Förderunterricht durch einen Sonderschulpädagogen zur Verfügung. Bei 6 Kindern verteilt auf 3 Schulen bedeute dies in der Konsequenz, dass pro Schule 6 Förderstunden durch einen Sozialpädagogen wöchentlich zur Verfügung stehen. Der Sozialpädagoge fahre in diesem Fall von Schule zu Schule. In einer sogenannten Stützpunktschule sei der Sonderpädagoge bei 6 Kindern 18 Stunden vor Ort. Hierdurch sei es möglich, verschiedene Behinderungen in Kleingruppen zu fördern. Die Förderung komme gerade bei der Zusammenfassung in einer Stützpunktschule in erheblich höherem Maße an die Kinder heran.

Die SPD-Fraktion fordere daher aus finanziellen und pädagogischen Aspekten die Einrichtung einer Stützpunktschule in Rosendahl, um die Möglichkeiten der Integration in Rosendahl umfassend zu nutzen.

 

Bürgermeister Niehues wies bezugnehmend auf die Ausführungen des Herrn Kreutzfeldt darauf hin, dass ihm diese Problematik bekannt gewesen sei. Er habe darüber mit Herrn Schulamtsdirektor Fischer vom Schulamt des Kreises Coesfeld gesprochen. Herr Fischer begrüße es ausdrücklich, wenn an allen Grundschulen in Rosendahl der Gemeinsame Unterricht eingerichtet werde. Die Entscheidung über den Förderbedarf und den geeigneten Förderort treffe in jedem Einzelfall das Schulamt. Herr Fischer habe klar signalisiert, dass für den Fall, dass es nicht sinnvoll sei, einzelne Kinder an einer Schule im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts zu beschulen, diese Kinder an einer Schule zusammen beschult werden. Wo diese gemeinsame Beschulung dann stattfinde, stehe heute noch nicht fest. Es werde jedoch keine klassische Stützpunktschule geben. In dieser Sitzung solle der Beschluss gefasst werden, dass die Gemeinde Rosendahl vom Grundsatz her an allen Grundschulen den Gemeinsamen Unterricht einrichten wolle. Alles weitere sei dann Sache des Schulamtes und der Schulleitung.

 

Ausschussmitglied Neumann teilte mit, dass er aus pädagogischen Erwägungen die Ausführungen von Herrn Kreutzfeldt unterstütze. Er wünsche sich aber, dass das Wohl und die Sozialisation der Kinder im Auge behalten werden.

 

Rektor Kahlert verwies auf die seinerzeitige Beratung im Lehrerkollegium der Antonius-Grundschule. Das Kollegium sei seinerzeit einhellig für die Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts gewesen. Ein wesentlicher Punkt sei hierbei gewesen, dass die Kinder ihr gewohntes soziales Umfeld nicht verlassen müssten. Er gab auch zu bedenken, dass die Einrichtung einer Stützpunktschule zu Lasten der Darfelder Grundschule gehe, die seinerzeit als erste Grundschule den Gemeinsamen Unterricht eingeführt habe.

 

Jedes Kind bedürfe einer individuellen Betrachtung, so Ausschussmitglied Haßler. Gemeinsamer Unterricht solle grundsätzlich an allen drei Schulen angeboten werden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt gab nochmals zu bedenken, dass Lernbehinderte an jeder Schule mit geringem Aufwand unterrichtet werden können. Anders sähe es jedoch z.B. bei Hörgeschädigten oder Sehgeschädigten aus. Hier sei zu überlegen, ob in diesem Fall Gemeinsamer Unterricht an allen Schulen durchgeführt werden solle. Er schlug als Kompromiss vor, Gemeinsamen Unterricht für Lernbehinderte an allen Schulen einzurichten. In dem Fall, wo aufgrund der Behinderungen größere Investitionen nötig seien, solle die Förderung an einer Rosendahler Grundschule erfolgen, damit nicht ggf. an jeder Schule diese Investitionen erfolgen müssten.

 

Ausschussmitglied Steindorf äußerte die Auffassung, dass die behinderten Kinder vor Ort in der Grundschule bleiben sollen, er halte nichts von Zentralisierung. Ein Aussortieren nach finanziellen Gesichtspunkten halte er nicht für glücklich.

 

 

Abschließend fasste der Schul- und Bildungsausschuss folgenden Beschluss: