Der Bewerber Christoph Gottheil (Wahlvorschlag Nr. 2, Einzelbewerber) hat mit 3.672 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt und ist damit gewählt.


Abstimmungsergebnis:                                    einstimmig


Wahlleiterin Fuchs teilt mit, dass die Prüfung der Wahlniederschriften der einzelnen Wahlbezirke zu keinerlei Beanstandungen geführt hat. Zudem seien keine rechnerischen Unstimmigkeiten festgestellt worden. Es gebe somit auch keine Veranlassung zur Überprüfung der einzelnen Wahlergebnisse.

 

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl nach der als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellung nach Stimmbezirken und Briefwahlvorstand ergibt folgendes Gesamtergebnis:

 

Kennziffer (nach der Zusammenstellung der Anlage 25 KWahlO)

A

Wahlberechtigte

9.094

B

Wähler/innen

5.560

 

 

C

Ungültige Stimmen

36

D

Gültige Stimmen

5.524

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

 

Lfd. Nr.

Bewerber/in (Name)

Name der Partei/en

Oder Wählergruppe/n,

Kennwort

Stimmen

1.

Roters, Dorothea

(CDU/SPD)

CDU/SPD

1.852

2.

Gottheil, Christoph

(Einzelbewerber)

Einzelbewerber

3.672

 

Wahlleiterin Fuchs teilt mit, dass nach § 46 c Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind 2.763 Stimmen.

 

Seitens des Wahlausschusses werden nach Bekanntgabe der Ergebnisse und der zur Verfügung gestellten Unterlagen ebenfalls keine Beanstandungen erhoben.

 

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen stellt der Wahlausschuss sodann fest: