Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

1.)      Dem Abschluss der der Sitzungsvorlage Nr. IX/257 als Anlage II beigefügten Zusatzvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl über die Finanzierung von Fehlbeträgen der Tageseinrichtungen für Kinder für den Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 wird zugestimmt.

 

2.)      Der hierdurch im Haushaltsjahr 2015 entstehenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 16.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung wird durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sichergestellt.

 

3.)      Das Kreisjugendamt Coesfeld wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Klagemöglichkeit besteht und wie die Aussichten für eine erfolgreiche Klage beurteilt werden. Parallel dazu soll die Verwaltung Gespräche mit dem Jugendamt der Stadt Coesfeld führen und nachfragen, ob eine Beteiligung an einer Klage in Frage komme.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Steindorf verweist auf die Sitzungsvorlage IX/257.

 

Frau Niehues vom Bischöflichen Generalvikariat Münster und Herr Fehmer von der Zentralrendantur der Katholischen Kirchengemeinden in Dülmen und Coesfeld erläutern nacheinander anhand einer ausführlichen Präsentation zunächst die Entwicklung der finanziellen Situation der Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster sowie anschließend speziell die Situation der Katholischen Kirchengemeinde Rosendahl.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt Frau Dülker, warum Trägeranteile von der Gemeinde übernommen werden sollen und ob der Nutzen, den die Katholische Kirche als Träger habe, bei der Anteilsberechnung berücksichtigt werde.

 

Frau Dülker erklärt, dass der Gesetzgeber das so festgelegt habe. Die Kommune müsse für ihre Bürger die notwendige Infrastruktur, in diesem Falle Kindertageseinrichtungen, bereitstellen. In Rosendahl habe es zunächst nur kirchliche Einrichtungen, später auch Einrichtungen des DRK gegeben. Letztere finanzieren sich nur aus Beiträgen und seien daher in Bezug auf den Trägeranteil günstiger gestellt worden. Der Trägeranteil der Kirche sei höher und daher gebe es die Vereinbarung, dass Kindergartenplätze, die über den kirchlichen Grundbestand hinausgehen (Zusatzplätze) durch einen freiwilligen Zuschuss der Kommune finanziert werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verweist darauf, dass die Katholische Kirche aber auch ein eigenes Arbeitsrecht und dadurch besondere Privilegien habe.

 

Frau Dülker antwortet, dass man sich hier offenbar auf verschiedenen Ebenen bewege. Das kirchliche Arbeitsrecht entziehe sich ihrer Kenntnis und sie könne auch nicht sehen, welchen Vorteil die Kirche daraus ziehen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing trägt ergänzend zum Vortrag von Herrn Fehmer vor, dass mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) der Trägeranteil der Kirchen von 20 % auf 12 % gesunken sei und somit der Trägeranteil schon deutlich geringer geworden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, ob es die Möglichkeit gebe, in die Finanzierungen anderer Träger Einblick zu nehmen, um zu sehen, wie die Finanzierung der Katholischen Kirche im Vergleich aussehe.

 

Frau Dülker erklärt, dass sie an dieser Stelle keine Zahlen nennen könne. Anhand der eingereichten Verwendungsnachweise könne sie aber die von Frau Niehues genannten Zahlen bestätigen. Die ersten beiden Jahre nach Einführung des KiBiz seien für alle Kindertageseinrichtungen noch auskömmlich gewesen. Ab dem dritten Jahr nach der Einführung habe sich das aber geändert. Selbst jüngere Einrichtungen könnten keine Rücklagen mehr bilden und häufig müsse der Personalbestand an den Mindeststandard angenähert werden.

 

Auf weitere Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Weber antwortet Frau Dülker, dass die Kopfpauschalen pro Kind nach dem KiBiz immer gleich seien.

 

Fraktionsvorsitzender Weber weist darauf hin, dass die Haushaltssituation der Gemeinde Rosendahl angespannt sei. Herr Fehmer habe zuvor erklärt, welche Mehrkosten auf die Gemeinde Rosendahl zukommen, wenn die Fehlbeträge in der Kindergartenfinanzierung übernommen werden. Er gehe davon aus, dass der Ausschuss und der Rat dennoch dem Beschlussvorschlag folgen werden. Er frage sich allerdings, wie es zu der Grundregelung komme, dass pro 60 Katholiken 1 Kindergartenplatz bereitgestellt werde und alle anderen Plätze als Zusatzplätze gelten.

 

Pfarrer Holtmann erklärt, dass die Zahl der aktuell betreuten katholischen Kinder dieser Zahl durchaus entspreche. Es sei aber nicht Pflicht, dass alle katholischen Kinder eine katholische Kindertageseinrichtung besuchen. Umgekehrt würden aber auch nicht katholische Kinder betreut, wobei keines dieser Kinder missioniert oder zu etwas gezwungen werde. Grundsätzlich werde aber ein christlich motiviertes Menschenbild vermittelt.

 

Fraktionsvorsitzender Weber betont, dass er nicht die Arbeit der katholischen Kindertageseinrichtungen kritisieren wolle. Es gehe hier mehr um übergeordnete Strukturen. Seine eigenen Kinder seien nicht getauft und in einem katholischen Kindergarten wunderbar betreut worden.

 

Ausschussmitglied Lembeck fragt, ob sich die Regelung mit einem Kindergartenplatz pro 60 Katholiken auf die einzelnen Ortsteile beziehe oder auf die gesamte Kirchengemeinde.

 

Pfarrer Holtmann antwortet, dass sich diese Regelung nach der Fusion der Kirchengemeinden auf die gesamte Gemeinde Rosendahl beziehe. Möglicherweise könne dadurch auch die Situation entstehen, dass Kinder eine Kindertageseinrichtung in einem anderen Ortsteil besuchen müssten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass die WIR-Fraktion ausführlich über den vorliegenden Antrag beraten habe und sich eine Entscheidung darüber nicht einfach machen wolle. Die Gemeinde Rosendahl befinde sich noch immer in einer angespannten Haushaltssituation und es sei daher schwierig, der Ausgabe der geforderten Summe zuzustimmen. Ebenso schwierig sei es, die Bürger mit Beiträgen an bestimmten Maßnahmen zu beteiligen, wie man an der langen Diskussion über die Straßenbaubeitragssatzung nach KAG gesehen habe, deren Verabschiedung zudem einen Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung verursacht habe.

Es sei nachzuvollziehen, dass die pauschale Erhöhung der Kindpauschalen nach dem KiBiz in Höhe von 1,5 % pro Jahr nicht auskömmlich sein könne.

Aus diesem Grunde schlage er vor, dass der Ausschuss den Antrag der Katholischen Kirchengemeinde ablehne und stattdessen die Kirche diesen Antrag an den Kreis Coesfeld stelle. Er glaube, dass damit der Gemeinde und der Kirche geholfen werden könne.

Wenn der Ausschuss den Antrag ablehne, müsse sich der Kreis Coesfeld damit auseinandersetzen. Der Kreis habe im Gegensatz zur Gemeinde die Möglichkeit, gegen den Bund oder die Länder zu klagen, die die Kindpauschalen geschaffen haben.

Er sehe in dieser Vorgehensweise auch einen Vorteil für alle Kindertageseinrichtungen in Rosendahl, denn nach den Erläuterungen von Frau Dülker sei möglicherweise auch in den DRK-Kindertageseinrichtungen bald keine auskömmliche Finanzierung mehr möglich. Dann müsste die Gemeinde Rosendahl auch hier wieder aushelfen.

Wenn eine Klage erfolgreich wäre, könnte sowohl die Katholische Kirchengemeinde als auch die Gemeinde Rosendahl Geld einsparen. Die WIR-Fraktion plädiere dafür, Bund und Länder auf diese Weise in die Pflicht zu nehmen.

 

Frau Dülker erklärt, dass sie bisher nur von einem weiteren Träger mit einem finanziellen Defizit im gesamten Kreisjugendamtsbezirk gesprochen habe. Insgesamt gebe es aber 78 Einrichtungen. Sie könne also nicht vorhersehen, ob auch in den anderen Einrichtungen in Rosendahl Fehlbeträge zu erwarten seien.

 

Pfarrer Holtmann weist darauf hin, dass in der Gemeinde Rosendahl alle Kindertageseinrichtungen auf dem neuesten Stand seien. Er gehe aber davon aus, dass in Einrichtungen, die noch auf den neuesten Stand gebracht werden müssen, die Rücklagen auch bald aufgebraucht seien und evtl. Fehlbeträge entstehen.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf erklärt, dass ein von der Familienministerin beauftragtes Gutachten eindeutig gezeigt habe, dass die aktuellen Kindpauschalen zu niedrig seien. Der Vorschlag von Herrn Mensing sei durchaus nicht schlecht, aber er gebe zu bedenken, ob ausgerechnet die Gemeinde Rosendahl hier Vorreiter sein müsse, um die Frage der Finanzierung auszukämpfen.

 

Ausschussmitglied Deitert fragt, ob es richtig sei, dass die Miete für eine Kindertageseinrichtung nach dem KiBiz umgelegt werden könne und ob man die bestehenden Einrichtungen dann nicht an Dritte abgeben könne und dafür Miete zahlen könne.

 

Herr Fehmer antwortet, dass dies von der Katholischen Kirchengemeinde nicht beabsichtigt sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, ob die Katholische Kirchengemeinde Rosendahl im Kreis Coesfeld die einzige Gemeinde mit einem Defizit sei.

 

Frau Niehues bestätigt dies für den Kreis Coesfeld, im gesamten Bistum Münster aber gebe es deutlich mehr Einrichtungen mit einem Defizit.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass die Evangelische Kirche zahlreiche Kindertageseinrichtungen aus der Kirche ausgegliedert und stattdessen einen Trägerverband gegründet habe, um die Finanzierung zu gewährleisten. Er fragt, ob die Katholische Kirche darüber nachgedacht habe.

 

Frau Niehues antwortet, dass es dazu Überlegungen gegeben habe, dass man sich aber dafür entschieden habe, die Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zu belassen.

 

Herr Fehmer ergänzt, dass es in den Dekanaten Dülmen und Coesfeld insgesamt 10 Kirchengemeinden mit einem Haushaltsstrategiekonzept gebe.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, ob es theologische Gründe für die Entscheidung gegeben habe, die Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zu belassen.

 

Frau Niehues erklärt, dass diese Entscheidung vor ihrer Zeit getroffen wurde und ihr die Gründe nicht bekannt seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verweist auf die ursprüngliche Frage der zu geringen Pauschalen nach dem KiBiz. Es sei sicher nicht die Intention des KiBiz gewesen, dass die Träger ihre Rücklagen aufbrauchen müssen, um z.B. die Gebäudeunterhaltung zu gewährleisten. Auch hier würden zukünftig die Kommunen durch die Träger um Unterstützung gebeten. Aus diesem Grunde halte er es für dringend erforderlich, den Gesetzgeber unter Druck zu setzen. Er schlage daher vor, evtl. gemeinsam mit der Stadt Coesfeld die Fehlbeträge einzuklagen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber findet den Vorschlag der WIR-Fraktion nicht schlecht. Er geht aber davon aus, dass Gerichte eine Klage evtl. negativ bescheiden würden, weil es sich hier noch nicht um ein übergreifendes Problem handele. Möglicherweise sollte man heute dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen und die Überlegungen der WIR-Fraktion später noch einmal aufgreifen.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf informiert die anwesenden Zuschauer/innen darüber, dass die Gemeinde Rosendahl kein eigenes Jugendamt habe und daher auf das Kreisjugendamt und dessen Entscheidungen angewiesen sei. Heute gehe es nur um eine Beschlussempfehlung für den Rat der Gemeinde Rosendahl. Er sehe für die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf und schlage daher vor den Beschluss zu vertagen und evtl. in der Ratssitzung noch einmal darüber zu beraten.

 

Frau Dülker teilt mit, dass das Kreisjugendamt als öffentlicher Hilfeträger die Pflicht habe, eine Infrastruktur insgesamt sicherzustellen. Jede Kommune wolle diese Struktur aber gerne selbst mitgestalten. Es habe vor Jahren eine Einigung dahingehend gegeben, dass jede Gemeinde im Zuge der Mitgestaltung auch für die Höhe der Trägeranteile und Zuschüsse verantwortlich sei. Möglicherweise seien in anderen Kommunen höhere Trägeranteile gezahlt worden. Das werde jedoch nicht transparent gemacht.

 

Fraktionsvorsitzender Weber führt aus, dass es sich bei dem Vorschlag von Herrn Mensing eigentlich ja nur um einen Trick handele. Der kommunalen Familie solle dadurch kein Schaden zugefügt werden. Es sei nur leider so, dass die Gemeinde selbst keine Klage einreichen könne, sondern hierfür die Hilfe des Kreises Coesfeld benötige.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing unterstützt die Ausführungen von Herrn Weber. Grundsätzlich gehe es nur darum, den Gesetzgeber auf die aktuelle Situation aufmerksam zu machen. Möglicherweise gemeinsam mit der Stadt Coesfeld.

 

Herr Fehmer fragt, wie die Kirchengemeinde den aktuellen Engpass überbrücken solle, weil eine Klage ja durchaus eine längere Zeit in Anspruch nehmen könne.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärt, dass er die Idee von Herrn Mensing grundsätzlich nicht schlecht finde und der Gedanke an eine Klage nicht verworfen werden solle. Aber kurzfristig sei damit keine Lösung des aktuellen Problems zu erreichen. Dazu müssten zunächst Gespräche mit dem Kreis Coesfeld und anderen Kommunen stattfinden, um evtl. über eine gemeinsame Vorgehensweise zu beraten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing kann die Bedenken nachvollziehen, macht aber auch darauf aufmerksam, dass die Gemeinde Rosendahl schon einmal ausgeschert sei, als es um die Mitgliedschaft in der Volkshochschule gegangen sei. Trotz anfänglicher Bedenken und Kritik sei daraus letztlich eine „win-win-Situation“ für alle Beteiligten entstanden. Richtig sei auch, dass der Katholischen Kirchengemeinde aktuell geholfen werden müsse. Er gehe aber davon aus, dass es bei der Kommune genügend kluge Köpfe gebe, die dabei helfen, diese „Kuh vom Eis“ zu bringen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt Frau Dülker, ob es möglich sei, einen Diskussionsprozess beim Kreis Coesfeld anzustoßen, auch wenn die Gemeinde Rosendahl zunächst den Fehlbetrag bei der Katholischen Kirchengemeinde ausgleiche.

 

Frau Dülker erklärt, dass sie das im Moment nicht seriös beantworten könne. Wenn die Gemeinde Rosendahl sich weigern würde, den Fehlbetrag auszugleichen, werde der Kreis natürlich dafür sorgen, dass die Kindertageseinrichtung erhalten bleibe. Die finanziellen Aufwendungen dafür würden in der Kreisjugendamtsumlage eingerechnet. Die anderen Kommunen würden dann möglicherweise auch ihre Mitarbeit und Unterstützung verweigern. Rosendahl befinde sich aktuell quasi in einer „Inselsituation“ und es müsse geprüft werden, ob der Kreis klagen könne, auch wenn die Gemeinde Rosendahl den aktuellen Fehlbetrag der Katholischen Kirchengemeinde ausgleiche.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing betont nochmals, dass es nur darum gehe, Druck auf die Verantwortlichen auszuüben und fragt, ob bei der von Frau Dülker beschriebenen Situation, bei der der Kreis Coesfeld eintreten würde, um den Kindergartenbetrieb aufrecht zu erhalten, eine Sonderkreisumlage nur für die Gemeinde Rosendahl erhoben werden könne.

 

Frau Dülker antwortet, dass das nicht möglich sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass das Wohl der Kinder im Vordergrund stehen müsse. Es sei Aufgabe der Kommune, dass alle Träger von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Rosendahl ihre Kinder vernünftig betreuen können. Dennoch sei nicht außer Acht zu lassen, dass dabei Gelder verwendet werden, die Bürgern an anderer Stelle weggenommen werden.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf teilt mit, dass seiner Meinung nach das aktuelle Defizit der Katholischen Kirchengemeinde übernommen werden müsse, die Diskussion über das zukünftige Vorgehen aber weiter geführt werden sollte. Daher habe er ein Problem mit dem vorgelegten Beschlussvorschlag.

 

Pfarrer Holtmann begrüßt dieses. Auch er sei der Meinung, dass der Druck nach oben abgeleitet werden müsse, weil die Kirchengemeinde die entstehenden Belastungen nicht mehr lange schultern könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber hält den Vorschlag von Herrn Steindorf in der aktuellen Situation auch für das Vernünftigste und teilt mit, dass er dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing weist auf die Ausführungen von Frau Dülker hin, wonach der Kreis Coesfeld quasi die Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung übernehme, wenn es dort finanzielle Probleme gebe.

 

Frau Dülker antwortet, dass das grundsätzlich richtig sei. Die Gemeinde Rosendahl verfüge aber über drei kirchliche Einrichtungen und es könne sein, dass eine der Einrichtungen in einem Ortsteil dann nicht mehr betrieben werden könne.

 

Pfarrer Holtmann erklärt, dass es für die Kirche wichtig sei, alle drei Einrichtungen in allen drei Ortsteilen halten zu können.

 

Bürgermeister Niehues macht daraufhin den Vorschlag, heute nur der Defizitabdeckung für das abgelaufene Kindergartenjahr zuzustimmen und einen ergänzenden Beschluss zu fassen, wonach das Kreisjugendamt die Möglichkeit einer Klage und deren Erfolgsaussichten prüfen möge. Die Entscheidung über den Ausgleich des Fehlbetrages für das laufende Kindergartenjahr könne im Rahmen der Haushaltsberatung 2016 noch getroffen werden. Demnach müsste im Beschlussvorschlag unter Punkt 1 die Jahreszahl im letzten Satz in „2015“ geändert und unter Punkt 2 der letzte Satz gestrichen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing regt an, dass zusätzlich in den Beschlussvorschlag aufgenommen werde, dass die Gemeinde Rosendahl Gespräche mit der Stadt Coesfeld aufnehmen solle.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Steindorf die vorgenannten Vorschläge noch einmal zusammengefasst und formuliert hat, fasst der Ausschuss folgende Beschlussempfehlung für den Rat: